151207: Allianz (1) - Geständnis und Täuschungen (II)
Es ist zunächst wieder dasselbe: Entschuldigung für die Verzögerung, aber ich glaube, das bedauerlicherweise notwendige Warten hat sich gelohnt.
Nach dem "Geständnis und den Täuschungen (I)" der Allianz (mehr ...), nun also endlich die weiteren Anmerkungen zu der "Infopost" bzw. dem Verhalten beteiligter Dealer insgesamt. Es gäbe viel dazu zu sagen, die folgenden Ausführungen müssen sich jedoch in diesem Beitrag noch auf einige ausgesuchte wesentliche Punkte beschränken.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass auch vieles von dem hier zu der unsäglichen "Scheinwelt" gehört (der gleichnamige Beitrag zu einigen Aspekten derer bzw. einem Überblick findet sich hier ...), die die Daten-Dealer - mit ihren anscheinend aus einer anderen Galaxie stammenden Vorstellungen - für Millionen von Menschen in deren diesseitigen irdischen Leben geschaffen haben und offenbar noch weiter am schaffen sind.
Die Verschwiegenheit aber in eigener Sache ... (Wissen - Konkludent - Einbahnstrasse - BDSG)
U. a. war in der "Scheinwelt" von Ungleichverhältnissen z. B. in dem Zusammenhang die Rede, dass die Konzerne in eigener Sache so überaus die Verschwiegenheit schätzen und praktizieren, und zwar so erfolgreich, dass die Finanzbranche geradezu als eine der festen Burgen der Verschwiegenheit gilt. Letzeres zurecht und kein Teil einer Scheinwelt, jedoch folgendes: In ihrer eigenen Sache, wohlgemerkt, und da auch dann, wenn es gar keine rechtlichen Regeln zu beachten gilt, als ein hoher Wert an sich eben. Wie dagegen mit der Verletzung der Schweigepflicht bei intimsten Daten der Menschen millionenfach höchste juristische Normen verletzt werden, ist ein kaum zu übertreffender eklatanter Gegensatz dazu.
Das war eine relativ lange und umständliche Ein- und Überleitung zu dem Verhalten der Daten-Dealer nach (!) dem Bruch der höchsten Pflicht zur Verschwiegenheit der Daten ihrer Versicherten. Urplötzlich ist dann wieder Verschwiegenheit angesagt. Nun geht es jedoch um fortgesetzte und um andere Lügen und Täuschungen den Menschen gegenüber, um aktive bzw. solche des anhaltend offenkundig bewussten Unterlassens der Aufklärung darüber, was geschehen ist und welche Rechte die betroffenen Menschen deshalb hatten und haben. Lug und Trug zieht auch hier in der Regel notwendig immer weiteren nach sich. ...
Im ersten Teil zur Allianz wurde erläutert, wie der entscheidende Punkt in der "Infopost" - die zwingend erforderliche Einwilligung der Versicherten in den Datentransfer – acht Jahre nach dem "Erwerb" der Vereinte von der Schweizer Rück umschifft, völlig ignoriert wurde und wie man stattdessen mit bemerkenswert schwammigen, mit entlarvenden Formulierungen den Versicherten die Vergangenheit und die geplante Zukunft erklärte. "Warum", das werden wir zusätzlich gleich noch sehen, zunächst zum weiteren "Wie".
In der "Infopost" prangen ganz unten auf der Seite des Schreibens der Vereinte die Worte bzw. das Logo: Allianz Group (hier anzusehen bzw. herunterzuladen). Ja, und ?, könnte man nun fragen, das ist doch normal. Genau das wäre es. Hier jedoch ist es - nicht überraschend - das erste Mal in der jahrelangen neuen Konzernzugehörigkeit, dass diese Information auf einem Schreiben der Vereinte an die Versicherten enthalten ist ! Und das ist nicht normal und es diente offenkundig nur dem einen bekannten Zweck. ...
Ausserdem und überhaupt: Mit dieser "Infopost" wurden die Versicherten zum ersten Mal von einem der am Daten-Deal beteiligten Akteure direkt über die Tatsache der "Veräusserung" der Vereinte informiert.
Also, vor und auch acht Jahre nach (!) der Transaktion keinerlei unmittelbare Information der durch den "Verkauf" betroffenen Versicherten und danach nicht einmal optische Hinweise - z. B. auf dem Briefpapier – über die neue Konzernzugehörigkeit.
Nun könnte man noch einwenden, dass über die Veräusserung doch damals – 1994 – in der Presse berichtet wurde. Das ist wohl wahr, hier aber gänzlich ohne Bedeutung. Es ist keine Frage, dass sich Unternehmensverkäufe von Versicherungen nicht verheimlichen lassen und dass darüber in den Wirtschaftsteilen von Medien aufgrund von Pressemitteilungen berichtet wird. Einige Versicherte werden entsprechende Meldungen auch gelesen haben, aber die allermeisten dürften den Deal bei diesem beschriebenen Verfahren gar nicht mitbekommen haben.
Doch selbst in der Minderheit der Fälle, in denen etwa die Wirtschaftsteile grösserer Zeitungen intensiv genug gelesen werden, denen die reine Information über den "Verkauf" aus den Medien danach bekannt war, würde immer noch das bekannt Entscheidende fehlen: Die Einwilligung für jeden (verdammten) einzelnen Transfer der intimsten menschlichen Daten. Diese erfordert zwangsläufig zuvor eine entsprechende und vollständige unmittelbare Information der Versicherten und die Bitte darum, diese zu erteilen, weil erst danach die Transaktionen stattfinden können.
Wie in der Juristerei oft gang und gäbe, gibt es mancherlei Auswege, um rechtlichen Sanktionen zu vermeiden, irgendwie vertretbare Standpunkte, die rettend sein können. Unsere "Sache" hier ist jedoch grundsätzlich so klar, dass es nur einen Fluchtweg gibt und den auch nur theoretisch bzw. einen, der in der Praxis in allen genannten Unternehmensverkäufen hier nicht gangbar ist. Der eine Fluchtweg ist dermassen verbaut, dass – wie wir sehen werden - selbst "Star"-Anwälten ungewöhnlicherweise nichts mehr dazu einfällt, sie zum entscheidenden Punkten nur noch schweigen können. Das findet man in dieser Welt wahrlich nicht allzu häufig vor.
Das Verfahren der DKV ist grundsätzlich recht ähnlich dem des hier geschilderten der Allianz. Es soll deshalb ausführlicher im nächsten Beitrag kommentiert werden, hier verbleibt es dazu jetzt bei kurzen, einführenden Hinweisen darauf.
Der theoretische Fluchtweg wäre die Argumentation mit einer sogenannten konkludenten Einwilligung und einem Vortrag etwa wie folgt: Man habe (also) zwar keine ausdrückliche Erklärung, aber die Versicherten hätten durch schlüssiges Handeln ihre Einwilligung in ausreichender Form erteilt.
Einmal an dieser Stelle kurz von der (bereits vernichtenden) Frage abgesehen, ob im Falle der hier in Rede stehenden qualitativ höchsten gesetzlichen Schweigepflicht – wir reden notabene ja nicht über "normale" Unternehmenskaufverträge bzw. Daten, sondern über § 134 BGB i. V. m. § 203 I Nr. 6 StGB - eine solch konkludente Erklärung überhaupt zulässig wäre: Selbst eine konkludente Einwilligung setzt schon rein logisch eine entsprechende Information der Versicherten voraus. Denn wie könnten diese einen Willen konkludent erklären, wenn sie über den Verkauf überhaupt nicht informiert wurden und/oder über die rechtlichen Vorschriften nicht Bescheid wissen bzw. aufgeklärt wurden ? Weniges ist unmöglich, das jedoch schon.
Allein das dargestellte Verhalten der Allianz bezüglich der reinen Information der Tatsache des Verkaufs und der rechtlichen Aufklärung darüber schliesst demnach jeden Vortrag einer konkludenten Einwilligung von vorneherein aus. Wie gesagt, weiteres zur rechtlichen Beurteilung des Vorgehens dann im nächsten Beitrag zur DKV. Im übrigen ist es hier eben beileibe nicht nur eine Frage des Anstands, die Versicherten vollständig mit den erforderlichen und wahren Informationen zu versorgen, sondern in dieser "Sache" insbesondere eine unabdingbare juristische Notwendigkeit.
Wenn die Allianz nach acht Jahren als Eigentümer nicht die kurzfristige Umbenennung der Firma in "Allianz Private Krankenversicherungs-AG" beschlossen hätte, würden die meisten der Versicherten wohl bis heute nicht wissen, dass sie bei der Allianz versichert sind. Die Umfirmierung stand ja bereits in sechs Wochen an und irgendwie musste die Vereinte Krankenversicherung nun reagieren, die Allianz war dann unübersehbar und ansonsten die Gefahr relativ höher, dass Versicherte vielleicht anfangen, Fragen zu stellen etc.
Das dürfte der Grund für die Infopost als solche gewesen sein – denn die Nichtigkeit war dadurch bekanntlich nicht mehr heilbar – und ausserdem für dessen auffallenden Stil. Man könnte einen solchen das "Einbahnstrassen-Verfahren" nennen. Jüngere Menschen würden vielleicht sagen: Die verkündete Botschaft ist eine reine Mitteilung und kein Diskussionsbeitrag oder eine Aufforderung zu einem Dialog. Im Anschluss an den Beitrag "Scheinwelt" könnte ein Zyniker es so formulieren: Rechte und Pflichten sind erneut klar verteilt, Du hast als Versicherter hier keine (Mitsprache-)Rechte, alles ist genau so richtig und unangreifbar wie wir das gemacht haben und so wie wir es vorhaben.
Der Stil betrifft nicht nur die im ersten Beitrag zur Allianz schon erwähnten verschleiernden Formulierungen zur Hauptsache der entscheidenden Einwilligung vor der Datenübergabe bzw. zum "Erwerb" der Vereinte. Weitere Beispiele: "Ab Januar 2003 werden wir Allianz Private Krankenversicherungs-AG heissen", oder "An ihrem Versicherungsschutz ändert sich nichts". ...
Das soll es einstweilen gewesen sein, weil das Gebaren der DKV eben auch in diesem Zusammenhang ähnlich ist und deshalb dort im nächsten Beitrag näher und abschliessend behandelt wird. Nur soviel: Es hat offenbar funktioniert, den Zweck erfüllt. Alles ist geräuschlos und glatt gegangen, kein Staub wurde aufgewirbelt, die Nichtigkeit des Unternehmenskaufvertrages und des Besitzes der transferierten Daten durch die fortgesetzte Unterschlagung der Wahrheit weiter verschleiert.
Es ist hier aber noch auf einen Unterschied in der "Infopost" zwischen der Allianz und der DKV einzugehen und zwar die Datenschutzklausel betreffend. Während die DKV selbst diese geflissentlich ignoriert, spricht die Allianz das vergleichsweise jedoch unwesentliche Problem – wie im ersten Teil schon erwähnt – wenigstens an, wenn auch auf den typischen verharmlosenden Stil und gesetzliche Vorschriften ignorierend.
Wie der "Infopost" zu entnehmen ist, unterstellt die Allianz bei einem Schweigen der Versicherten deren Einverständnis. Das wäre hier pikanterweise, allerdings erst lange nach der erforderlichen Information darüber (!), so nichts anderes als eine konkludente Einwilligung zu der neuen Datenschutzklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Dumm nur, dass selbst das BDSG eine solche konkludente Einwilligung nicht vorsieht, sondern in der Regel eine ausdrückliche verlangt. In § 4a Abs. 1 BDSG heisst es: "Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist". Etwaige "besondere Umstände" sind hier jedenfalls nirgends auch nur ansatzweise erkennbar. Wie früher ausgeführt, geht es in dieser "Sache" wohlgemerkt nicht entscheidend um das (hier subsidiäre) BDSG, ein Verstoss dagegen führt nach § 134 BGB auch nicht zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes, weil es sich juristisch im BDSG nicht um qualitativ ausreichende gesetzliche Verbote handelt. Es geht um das Verfahren und den Umgang mit den Versicherten, und nur der Vollständigkeit halber darum, dass bezeichnenderweise eben nicht einmal die vergleichsweise weit schwächeren Vorschriften des BDSG eingehalten werden.
Dass eine konkludente Einwilligung bei der Schweigepflicht nach § 203 StGB dagegen nicht nur wegen fehlender Information vor der Transaktion scheitern muss, sondern per se in dieser "Sache" ausscheidet, wird deshalb schon jetzt nicht mehr überraschen und im nächsten Beitrag zur DKV dennoch weiter begründet, das Schweigen etwa der "Star"-Anwälte zu den nichtigen Transaktionen soll ja ganz und ohne jeden Zweifel nachvollziehbar sein. ...
Auch an mir ging diese "Infopost" der Allianz damals geräuschlos und glatt vorbei, wie schon zuvor der "Verkauf" der Vereinte an die Allianz in 1994 und die gravierenden rechtlichen und sonstigen Folgen aufgrund der fehlenden Einwilligungen. Solange mir der "Verkauf" nicht bekannt war, stellte sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit natürlich ohnehin nicht. Aber auch lange nach der "Infopost" im November 2002 mit der sich die Allianz endlich (gezwungenermassen) allen Versicherten als neuer Eigentümer zu erkennen gab, blieb mir die Qualität und Dimension verborgen. ...
Wohl aus zwei Gründen: Einerseits wunderte ich mich zwar relativ heftig darüber, dass ich bei der Allianz versichert sein soll. Aber ich dachte, das habe ich wohl übersehen bzw. - wegen der undeutlichen Formulierungen, aus denen nicht einmal das Jahr des Erwerbs erkennbar war - wahrscheinlich war die Allianz doch schon bei Vertragsabschluss entgegen meiner Annahme Eigentümer der Vereinte. Ausserdem war ich damals noch so erschreckend naiv, dass ich mir überhaupt und auch aufgrund des erläuterten, bestimmenden Stils der Infopost hätte wahrscheinlich nicht vorstellen können, dass ein so renommierter Weltkonzern nichtige Unternehmenskaufverträge abschliesst und derart mit Millionen von Menschen umgeht. Wie offenbar alle anderen Betroffenen habe ich deshalb nicht nachgedacht, keine Fragen gestellt, hielt alles für in Ordnung. Wer würde schon daran nach derart scheinbar "unzweideutigen" Mitteilungen ernsthaft zweifeln ? ...
Andererseits hatte ich zum Zeitpunkt der "Infopost" ganz andere, leicht erkennbare und bedrängende Probleme, so dass meine Kapazitäten beschränkt waren, was aber keine Entschuldigung sein soll: Ich hätte diesen schier unglaublichen Vorgang damals sehr sicher unter den erstgenannten, auch ohne die anderen eigenen Umstände wohl nicht entlarvt. Erst viel später, aufgrund anderer anhaltend existentieller Peinigungen eines anderen Konzerns, wurde dann auch die Allianz mit entlarvt. ...
Was es im Grunde bedeutet - seit 13 Jahren ... Und der Vollständigkeit halber: Warum die Dealer wissen, was sie tun ...
Bevor wir in diesem Beitrag zum Schluss kommen, sollen noch einige andere wichtige Punkte angesprochen werden. Zunächst speziell zu der herausgehobenen Bedeutung der Allianz nicht nur in Deutschland, sondern auch im weltweiten Masstab. Danach noch allgemeinere Ausführungen dazu, warum alle Daten-Dealer wissen müssen und wissen, was sie getan haben und immer noch tun.
Die Krankenversicherungssparte ist einer der (drei) wesentlichen Geschäftsbereiche der Allianz. In der "Infopost" ist dazu nachzulesen, die Vereinte Krankenversicherung sei "als der private Krankenversicherer der Allianz etabliert".
Ohne hier im Detail auf Zahlen etc. eingehen zu können, zeichnet sich schon daraus das Debakel deutlich ab: Seit inzwischen sage und schreibe 13 Jahren ist die Transaktion der Vereinte inklusive ihrer mitgekauften Versichertendaten und der Policen die Basis dieser wichtigen Sparte der Allianz und ebenso lang ist dieser "Kauf" nichtig.
Es bedarf keiner allzu grossen Phantasie, um die Dimension zu erahnen. Das hat geradezu gewaltige Auswirkungen, immaterielle und materielle, bis hin z. B., dass die entsprechenden Jahresabschlüsse für all die Jahre, sowie die dazu erteilten Testate der Wirtschaftsprüfer nicht mehr das Papier wert sind, auf dem sie stehen. ...
Die Allianz gilt ja gemeinhin als ein Paradebeispiel dafür, wie der Abbau von tausenden von Arbeitsplätzen zeitlich mit immer neuen Rekordgewinnen zusammenfällt, um es einmal zurückhaltend auszudrücken. Zuletzt wurden am 9. November abermals glänzende Quartalszahlen präsentiert. Und nun das. ...
Es ist zweifellos bitter für die Allianz. Mitgefühl ist jedoch aus mehreren Gründen nicht angebracht, denn noch viel bitterer ist es, ausser für die in den Aktien engagierten Investoren, etwa für die Millionen von betroffenen Versicherten, deren Menschenrechte verletzt wurden und denjenigen von diesen, denen nach der nichtigen Transaktion ohne jeden Rechtsgrund durch Leistungsverweigerungen, Kündigungen etc. ihre finanzielle und/oder ihre gesundheitliche Existenzen zerstört wurden. ...
Nachdem zuletzt in der "Scheinwelt" weitere Gründe dafür genannt wurden, warum trotz des immensen Risikos solch nichtige Transaktionen dennoch durchgeführt wurden, verbleibt bei manchen wohl trotzdem immer noch die insgeheim mit einer gewissen Hoffnung verbundene Frage: Gut, selbst wenn es so geschehen ist, vielleicht war alles nur ein bedauerlicher Irrtum und sie wussten nicht, was sie da machen ?
Aufmerksame Leser und Kenner dürften diesbezüglich allerdings schon deshalb überaus skeptisch sein, weil ja gerade die Finanzbranche eine feste Burg der Verschwiegenheit ist, der Vorgang des Schweigens als solcher also kein allzu fernliegender ist. Und es gibt eine Reihe von Gründen, die schon in dem Fall nur einer nichtigen Transaktion einen Irrtum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliessen würden. Wir jedoch reden hier bekanntlich nicht über einen "Einzelfall", sondern über eine Reihe von Deals mit zahlreich daran beteiligten globalen Finanzkonzernen.
Die Verschwiegenheit und zwar nicht die in eigenen Sachen, sondern die über die Privatgeheimnisse der Kunden, ist für alle der in § 203 StGB genannten Berufe bzw. Branchen eine entscheidende Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit, unabdingbar für das dafür notwendige Vertrauensverhältnis, weil es sich dort jeweils um etwas mehr oder weniger, in allen Berufsgruppen jedoch um hochsensible Daten handelt. Genau deshalb unterliegen sie auch einem besonderen rechtlichen Schutz, der weit strengere Regelungen enthält als das (hier subsidiäre) Bundesdatenschutzgesetz hinsichtlich der für gewöhnlich in allen Unternehmen während des "normalen" Geschäftsbetriebs zu verarbeitenden Daten.
Es ist daher keine nähere Erläuterung dazu vonnöten, dass dieser herausgehobene rechtliche Schutz in den betreffenden Branchen nicht nur bekannt sein muss, sondern es tatsächlich ist. So dürfte etwa für jede betreffende und ordnungsgemäss geführte Firma eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung auch Bestandteil aller Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern sein.
Jedenfalls die genannten Organe eines Unternehmens – Vorstand und Aufsichtsrat –, die regelmässig den Abschluss von Unternehmenskaufverträgen genehmigen bzw. diese unterzeichnen, müssen über die besondere Pflicht zur Verschwiegenheit informiert sein. Und eine entsprechend explizite Verschwiegenheitserklärung dürfte sicherlich in jedem einzelnen mit diesen Organen geschlossenen Vertrag enthalten sein.
Es wurde schon vor den letzten Erläuterungen erwähnt, dass – ausser wegen der festen Finanzburgen hinsichtlich der dort ansonsten so geschätzten Verschwiegenheit, vor allem die Tatsache des weit über einen Einzelfall hinausgehenden systematischen Verhaltens bei der schon jetzt bekannten Reihe von Deals - Mutmassungen oder Hoffnungen kaum nachvollziehbar sind, die Verantwortlichen hätten vielleicht nicht gewusst, was sie taten. Die letzten Zweifel dürften inzwischen schon beseitigt sein, aber wie meist: Es kommt noch besser.
Bei Unternehmensverkäufen in der Grössenordnung von Versicherungen sind in aller Regel jeweils von beiden Seiten gleich mehrere Berater eingeschaltet, so etwa Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie insbesondere Rechtsanwälte. Alle genannten hinzugezogenen Ehrenwerten unterliegen ebenfalls der besonderen Schweigeverpflichtung des § 203 StGB, so dass diesen schon deshalb die Bedeutung klar ist und sie den Inhalt der Vorschrift kennen.
Ist ein Irrtum schon wegen der Vielzahl der beteiligten Daten-Dealer realistischerweise ausgeschlossen, so potenziert sich durch die genannten Berater die Zahl der unmittelbar damit befassten Experten geradezu. Ein neutraler Jurist würde das etwa so bezeichnen: Es ist allerspätestens nun schlechterdings unvorstellbar, dass unter diesen Umständen und dem insgesamt vorhandenen vielfachen Sachverstand sowie den versammelten juristischen Kenntnissen, die Notwendigkeit der Einwilligung der Versicherten in die Datentransfers in all den Fällen nicht erkannt worden sein soll. Und doch ist es in der Tat so. ...
Im nächsten Beitrag zur Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) wird das Verhalten dieser und die Reaktion derer Rechtsanwälte nach der Konfrontation mit der "Sache" beschrieben. Es handelt sich dabei nicht um irgendwelche Anwälte, Versicherungen leisten sich - jedenfalls für heikle Fälle – spezialisierte sogenannte "Star"-Anwälte.
Obwohl fast jedem Rechtsanwalt eigentlich immer etwas einfällt, sind hier jedoch selbst bei Stars der Zunft offensichtlich unüberwindbare argumentative Grenzen erreicht. Das ist nicht überraschend, denn die "Sache" hier ist ungewohnt klar und es gibt eben kein Entrinnen. Wie diese Anwälte des Rechts reagierten bzw. wie schon ihre Auftraggeber schwiegen (!) – wieso eigentlich ausgerechnet stets an den falschen Stellen ? – ist alsbald nachzulesen. Es wird interessant und amüsant.
Schluss und Überleitung zum nur einstweiligen Ende der ausführlicheren Texte bevor ...
Abschliessend soll nach diesem zweiten Teil zur Allianz, noch ein Rückblick auf den ersten erfolgen und der zentrale Punkt ergänzend in Erinnerung gerufen werden, derjenige, der im Vorgriff genauso für den nächsten Beitrag zur DKV gilt.
Die Einwilligung der Versicherten ist die einzige Legitimation für die Transaktionen. Das wissen die beteiligten Daten-Dealer und sie hätten deshalb nicht schwammig formuliert oder herumlaviert, dazu geschwiegen und so getäuscht, immer weiter die Rechtslage und anderes verschleiert, sondern natürlich auf diese Einwilligung in der "Infopost" ausdrücklich verwiesen, wenn sie denn eine hätten. Auch durch dieses bemerkenswerte Schweigen dazu räumen die Dealer die Verletzung der Schweigepflicht ein.
Man könnte aus heutiger Sicht meinen, dass die Transaktion zwischen der Schweizer Rück und der Allianz ein gewisser Testlauf war, in dem man jahrelang, wie beschrieben, unsäglich, aber bis jetzt erfolgreich agierte. Man könnte das meinen, weil sich offenbar in jüngerer Zeit die Fälle häufen und weil, wie wir noch sehen werden, die Verfahren der Nichtinformation und Täuschung nach den nichtigen Übertragungen zwar nicht völlig identisch, aber doch recht ähnlich sind.
Nach der Allianz nun also der Beitrag der und zur DKV, mit Erläuterungen zu einigen der wichtigsten Punkte, die in den nächsten zwei oder drei Tagen fertiggestellt sein werden. Die DKV agiert nicht nur bei der Tat, sondern eben auch danach grundsätzlich ziemlich deckungsgleich, alles andere wäre ohnehin eine Überraschung.
Und doch ist deren Verhalten etwas anders, in manchem Detail gar noch dreister. ... mehr ...
Die "Infopost" der DKV kann zum privaten Gebrauch bereits hier angesehen oder heruntergeladen werden ...