Zu privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen und § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB

 

090108: Deutsche Krankenversicherung AG (1) - Geständnis und Täuschungen: Anders, noch dreister und letztlich doch dasselbe ... Sowie: Das Schweigen der "Star"-Anwälte

Wenn auch aus anderen Gründen (mehr zu sonst wichtigen ...), ist auch hier zunächst eine Entschuldigung für die Verzögerung bei der Veröffentlichung angesagt. Es gab im ungünstigsten Moment technische Probleme, wie eben immer, just wenn es am wenigsten passt. Sorry. Aber ich bin mir sehr sicher, das Warten hat sich gelohnt.

In diesem Beitrag geht es um die zum zweitgrössten deutschen Versicherungskonzern und weltgrösstem Rückversicherer, der Münchener Rück-Gruppe, gehörende DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Europas grösste private Krankenversicherung, als Erwerber und als Veräusserer aller Geschäftsanteile der Globale Krankenversicherungs-AG deren folgende Gesellschafter (die Vertragsunterzeichnung erfolgte im März 2004):

Die Gerling-Konzern Lebensversicherungs-AG, die Deutscher Herold AG – damals bereits ein Unternehmen der Zürich Gruppe Deutschland, die wiederum zur Zurich Financial Services Group aus der Schweiz gehört - und die Deutsche Bank AG. Es sei daran erinnert, dass - wie in der Langfassung der Apokalypse I erwähnt - alle drei genannten Veräusserer auch noch an anderen Daten-Deals sicher beteiligt sind oder es nach den derzeitigen Informationen offenbar sind.

Bevor es in die Details des Deals hier geht, zur Klarstellung noch einmal und vorne weg für diesen Fall und auch für die zuvor im
letzten Text abgehandelte Allianz:

Schon vor der Erläuterung der "Infopost" ist der Stand folgender: Ich weiss sicher, dass ich vor diesen zu späten Rund-Schreiben von den Akteuren weder über den Verkauf informiert, noch um eine Einwilligung für den Datentransfer gebeten wurde und ich bin jederzeit bereit, das erforderlichenfalls eidesstattlich zu versichern. Dieses Wissen war zusammen mit dem Erkennen der Gesetzeslage der Ausgangspunkt für weitere "Ermittlungen", bei denen sich dann ausserdem herausstellte, dass dieser Sachverhalt bei mehreren anderen dort jeweils ebenfalls versicherten Bekannten genau derselbe ist und deshalb auch diese Datenübertragungen nichtig sind.

Wir bewegen uns also hier sozusagen bereits auf der dritten Stufe der Beweisführung, die u. a. (im wesentlichen darüberhinaus "lediglich" insbesondere dem Zweck des völligen Ausschlusses der Möglichkeit einer konkludenten Einwilligung dient) zeigt, dass offensichtlich überhaupt nicht ein einziger der Versicherten um die zwingend erforderliche Einwilligung in die Datenübertragung ersucht wurde, dass es also nicht nur "viele Einzelfälle" sind, sondern ein systematisches insgesamt Millionen Menschen betreffendes Gebaren, das durch den Inhalt der Schreiben implizit zugegeben wird.

Was im übrigen spätestens schon nach der zweiten Stufe eigentlich ohnehin naheliegt (Methode: Alle oder Keiner), denn ansonsten bestünde ja die Gefahr, dass ein Nichtgefragter zufällig von einem um eine Einwilligung ersuchten davon erfährt und deshalb dann etwa anfängt "blöde" Fragen zu stellen bzw. daraufhin die Rechtslage klären zu lassen. Wie bereits zur Allianz gesagt, es dürfte mit ein Hauptzweck des überaus merkwürdigen Stils der "Infopost" sein, genau das zu vermeiden.

Mit der "Infopost" und hier vor allem dem Verhalten der Dealer und ihrer Berater werden jedoch (nach alledem im Grunde unnötig) nun noch weitere Stufen der Beweisführung erklommen. Selbst notorische Zweifler dürften danach bekehrt sein.

 

"Vielleicht", hier alles andere als das ...

Im Beitrag zur Allianz wurde weiteres zum dort so genannten "Einbahnstrassen-Verfahren" angekündigt. Und die DKV langt so richtig hin, in manchem noch dreister als die Vorgängerin.

In der "
Scheinwelt" war die Rede vom Ungleichverhältnis der Rechte und Pflichten und das zieht sich auch hier durch. Mehrheitlich (offiziell) akzeptierte und bestehende gesetzlichen Regelungen werden gröbst missachtet. Es wird hier nicht informiert und insbesondere nicht diskutiert, es wird wieder mitgeteilt, in eine Richtung, angebliche Rechte geltend gemacht und auf vorhandene Pflichten gepfiffen, die Versicherten so getäuscht.

Die "Infopost" der DKV kann in der Rubrik "Downloads" angesehen und/oder für den privaten Gebrauch heruntergeladen werden (
dafür bitte hier klicken ...).

Zunächst eine gute Nachricht: Hatte die
Allianz noch rd. acht Jahre benötigt, bis man die Versicherten über den "Erwerb" der Vereinte selbst direkt informierte und die kurz bevorstehende Umfirmierung bekannt gab, so ist die DKV nun fixer, erledigt die Information bereits nach zwei Jahren und kündigt die kurzfristige Verschmelzung mit dem "Kaufobjekt" an. Allerdings dummerweise immer noch viel zu spät, denn die Transaktion ist bekanntlich schon von Anfang an nichtig und das unheilbar. Warum sollte man die Menschen dann noch auf ihre Rechte hinweisen ?, könnte ein nur leichter Zyniker fragen.

Also tut man kund, "mit diesem Brief verabschiedet sich die GLOBALE Krankenversicherungs-AG von Ihnen". Da dürften nicht Wenige erst einmal geschluckt haben, aber die beruhigende Mitteilung lässt nicht lange auf sich warten: "Gleichzeitig heisst sie die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Europas grösste private Krankenversicherung, willkommen".

Das ist u. a. das, was ich nicht nur dreist, sondern eine Verdummung der Menschen nenne. Damit ist hier in erster Linie nicht einmal gemeint, dass sich eine Krankenversicherung aus den bekannten Gründen nicht so einfach verabschieden kann, "Gleichzeitig" willkommen jedoch sagte die DKV auch nicht erst mit diesem Rund-Schreiben, sondern schon vor zwei Jahren beim "Kauf", natürlich zwar nicht den Versicherten unmittelbar selbst, aber deren intimsten Daten ohne jegliche Legitimation. Willkommen heissen könnte man heute als eine unter § 203 StGB fallende Branche Versicherte der dort genannten Sparten nur nach deren Einwilligung zu der Transaktion. Ausschliesslich, hier ohne Ausnahme. Das Schweigen funktioniert, bedauerlicherweise an den falschen Stellen.

Trotz der beruhigen sollenden Nachricht zum "Willkommen", dürften bis dahin Manche immer noch irritiert gewesen sein und das obwohl sie gar nicht merken konnten, wie sehr sie schon in diesem ersten Absatz getäuscht wurden.. Aber die DKV legt sogleich nach: "Bitte bewahren Sie diesen Brief auf. Wir haben darin einige wichtige Informationen zusammengefasst".

Na dann, mal sehen. Und man glaubt es kaum, es kommt noch dicker:

"Vielleicht erinnern Sie sich: Vor zwei Jahren hat die DKV die GLOBALE KV erworben. Voraussichtlich im April wird die GLOBALE KV mit der DKV verschmolzen. Nach der Verschmelzung, der Integration in die DKV, sind Sie bei der DKV versichert. Bis dahin ist die GLOBALE KV Ihr Vertragspartner und die DKV wickelt alle Geschäftsvorfälle in deren Auftrag ab".

Nach allem, was wir inzwischen wissen, muss man das mal auf sich wirken lassen. Allein zu diesem kurzen Absatz liessen sich relativ mühelos viele Seiten füllen, aber keine Angst, wir konzentrieren uns in diesem Beitrag auf das Wesentliche.

Bereits das erste Wort ("Vielleicht") ist eine Frechheit und schon dieses offenbart auch das ganze Debakel. Eine Offenbarung der besonderen und anderen Art.

Es kann an diesem entscheidenden Punkt kein "Vielleicht" geben. Das ist in diesem Zusammenhang das denkbar ungeeignetste Wort. So sehr, dass es zusätzlich entlarvend ist. Denn es gibt nur die (bewusste und rechtzeitige !) Einwilligung der Versicherten für die Datenübertragung in den Konzern der Münchener Rück bzw. zur DKV auf die hier Bezug genommen werden müsste und das natürlich auch würde, wenn es sie denn gäbe.

Und: Dieses an dieser Stelle unsägliche Wort erledigt auch die in dieser "Sache" ohnehin nur theoretische Möglichkeit einer ausreichenden konkludenten Einwilligung gleich mit (siehe einleitend dazu: Allianz (2), und weiteres unten bei den "Star"-Anwälten). Denn selbst dann müsste es z. B. heissen: Wir haben Sie damals (!) über die Transaktion und über die rechtlichen Erfordernisse etc. informiert und Sie haben nicht widersprochen, weshalb wir von Ihrem Einverständnis ausgingen. Daran erinnern Sie sich doch sicher.

Mit "Vielleicht" ist bei dem zentralen zwingenden Erfordernis der Einwilligung hier nichts, in keiner weiteren denkbaren Hinsicht. Es ist auch deshalb das klare (implizite und überdeutliche) Eingeständnis der rechtlichen Nichtigkeit der Transaktion durch die Daten-Dealer höchstselbst.

Der nächste Satz soll in diesem Beitrag die Zitate aus der "Infopost" abschliessen: "An Ihrem hochwertigen Versicherungsschutz ändert sich dadurch nichts !" Was für Worte, was für eine Behauptung. Es hat sich so ziemlich alles geändert. Die Transaktionen ohne Einwilligungen sind nichtig, von Anfang an und unheilbar, wie erläutert wurde.

Zur geflissentlichen Beachtung: Selbst diejenigen, die einem Wechsel zur DKV jetzt zustimmen würden, können die Nichtigkeit nicht beseitigen. Dazu bedarf es einer Neuvornahme des Unternehmenskaufvertrages bzw. der Transaktion der Daten dann nach der Zustimmung. Das bedeutet, ohne eine solche rechtmässige Einwilligung ist niemand der Betroffenen rechtlich verbindlich hier bei der DKV versichert. Man ist mit seinen existentiellen Risiken so kaum noch steigerbar dem Wohlwollen der Versicherung ausgeliefert, denn es gibt in dieser Konstellation keine gültige vertragliche Grundlage. ... Wenn, ja wenn man nicht ... Die
Scheinwelt greift immer weiter um sich.

Schon zu den bisherigen Punkten dieser "Infopost" gäbe es noch viel zu sagen. Einstweilen soll es das dazu im wesentlichen jedoch gewesen sein, denn es gibt noch anderes nennenswertes, das das Gesamtbild in immer nur der einen Richtung weiter vervollständigt.

 

Die ebenso kümmerlichen Reste der "Infopost": Das erneute "Einbahnstrasse-Verfahren" bis hin zum Nichts des gewöhnlichen Datenschutzes

Zunächst wird auf Seite 2 der "Infopost" (mehr ...) dann doch noch eine - allerdings nach den nichtigen Daten-Deals überhaupt nicht verlangbare - Aktion der "Versicherten" erwartet, nachdem diesen davor beschieden wurde, dass sie bei einer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug gar nichts zu unternehmen bräuchten:

Nicht überraschenderweise geht es um Geld. Nämlich, falls die Zahlung der Prämien durch Überweisung oder Dauerauftrag erfolgt: In diesen beiden Fällen "ändern Sie" die Bankverbindung des Empfängers und die Versicherungsnummer mit der nächstmöglichen Zahlung. "Verwenden Sie bitte ab sofort nur noch die unten angegebene Bankverbindung der DKV".

Darüberhinaus bzw. ansonsten treibt die DKV das schon bei der Allianz eingeführte und so genannte "Einbahnstrassen-Verfahren" zu weiteren Höhepunkten. Dieses Verfahren als eine Ausprägung des erwähnten, bemerkenswert einseitigen Verständnisses der Verteilung von Rechten und Pflichten.

Zur Erinnerung: Angeblich bis zur Verschmelzung "ist die GLOBALE KV Ihr Vertragspartner und die DKV wickelt alle Geschäftsvorfälle in deren Auftrag ab". Wieder eine reine Mitteilung und die geradezu groteske Ignoranz jeglicher erforderlichen Legitimation, angesichts der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen die fehlende entsprechende Information und Einwilligung der Betroffenen, um einen solchen Auftrag überhaupt erst erteilen zu können. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, einer der höchsten Grade des "Einbahnstrassen-Verfahrens".

Und eine Frage drängt sich nach allem doch schier zwingend auf: Was passiert denn sonst noch alles mit diesen intimsten menschlichen Daten ? Wer würde an dieser Stelle noch irgendetwas ausschliessen wollen ? Wenn die rechtlich qualitativ hochwertigste Schweigepflicht derart verletzt wird, was sollte es danach realistischerweise noch für Grenzen geben können ?

Desweiteren ergänzend: "Nach der Verschmelzung ... sind sie bei der DKV versichert" ist eine weitere reine Mitteilung und juristisch eben durch nichts legitimiert, oder anders formuliert: Sie ist unter diesen Umständen eine unverfrorene Lüge, auch wenn noch so sehr ein anderer Eindruck zu erwecken versucht wird.

Vorläufig abschliessend und als Verbindung von oben zum "Einbahnstrassen-Verfahren": Das erwähnte ungeeignetste Wort "Vielleicht" zum Wissen um den Kauf der GLOBALE, ist hier aber gleichfalls für eine weitere Entlarvung der - damit offenbar auch bezweckten – gröbst rechtswidrigen Verharmlosung geeignet. Und aus den bekannten, mehr als guten Gründen besteht Anlass zur Verniedlichung der "Sache" und der Täuschung der Betroffenen.

"Vielleicht", das soll ja nichts anderes heissen, als, dass es hier überhaupt keine Rolle spielt, ob man um den Verkauf der Versicherung an einen fremden Konzern weiss oder eben nicht. Dass man also nichts anderes als überhaupt keinerlei Mitwirkungsrechte über Verfügungen an seinen intimsten und besonders geschützten Daten hat – ausser natürlich den Dauerauftrag oder das Empfängerkonto bei den Überweisungen für die "Versicherungs"-Prämien zu ändern. Geht es denn noch rechts- und menschenverachtender ? Nach allem erübrigt sich abermals eine Antwort.

Die Allianz hat bekanntlich schon ein ähnliches, ein erschreckendes Beispiel für das Gebaren in dieser "Sache" abgeliefert. Wenn man im Vergleich dazu unbedingt etwas positives in einem wichtigen, aber nicht entscheidenden Punkt ansprechen will: Die
Allianz hat wenigstens, allerdings völlig unzureichend, die notwendige Anpassung der Datenschutzklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer "Infopost" versucht.

Die DKV dagegen hielt in ihrer "Infopost" nicht einmal das für nötig. Offenbar sollte alles vermieden werden, das die Versicherten zum nachdenken anregen, Zweifel verursachen oder irgendwie Staub aufwirbeln könnte.

Bekanntlich führt ein Verstoss gegen das BDSG hier nicht zur juristischen Nichtigkeit der Transaktion. Es zeigt sich zur Abrundung des Gesamtbildes aber auch daran, wie es um das Rechtsverständnis in diesen Konzernen steht.

Etwa, wenn man bedenkt, wie hoch die Konzerne in ihren öffentlichen Verlautbarungen, z. B. im Internet den Datenschutz offiziell hängen. Man könnte nach der Lektüre der entsprechenden Passagen glauben, es gebe für die Firmen und die dort Verantwortlichen kaum etwas wichtigeres als die Daten der Menschen zu schützen.

Es ist bedauerlicherweise aber auch hier immer wieder dasselbe: Sein und Schein, Theorie und Praxis ... Ach ja, in Erinnerung an das alte stille Land und die sanftmütigen Menschen dort, könnte ein heutiger Zyniker sagen: Sie hängen den Datenschutz deshalb demonstrativ so hoch, damit sie bequem und mühelos darunter durchkommen.

Bevor wir mit den Erläuterungen zu den "Star"-Anwälten zu einer in mehrfacher Hinsicht weiteren bemerkenswerten Stufe kommen, vergleichsweise noch etwas leichtere Kost. Bei der Allianz zwang offenbar die Umbenennung der Firma etwa acht Jahre nach deren Erwerb erstmals zu einer "Infopost" an die Versicherten. Bei der DKV war anscheinend die Verschmelzung mit dem "Kaufobjekt" nach zwei Jahren der Anlass dazu. Wir wissen, dass in jedem Fall die Informationen Jahre zu spät erfolgten und die Nichtigkeit der Transaktionen ohnehin nicht mehr beseitigen kann. Es ist für eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung längst zu spät und auch für eine bei einer Unternehmensveräusserung hier nicht ausreichende konkludente Zustimmung.

Ausserdem wurde bemerkenswerterweise aber ohnehin weder die eine, noch die andere mit dem Rund-Schreiben bezweckt oder angefragt, sondern eben durch das "Einbahnstrassen-Verfahren" versucht, alles als juristisch ordnungsgemäss erscheinen zu lassen, um auch noch die gesellschaftsrechtlich nichtigen Umstrukturierungen zu verschleiern und unbeschadet über die Bühne bringen zu können.

Bei der Allianz war bis zu der besagten "Infopost" nicht einmal irgendwo klein und versteckt auf dem Briefpapier der Vereinte ein Hinweis auf die neue Konzernzugehörigkeit ersichtlich. Da übertrifft andererseits die Allianz die DKV – wir wollen in dieser Rubrik ja sachlich bleiben -, denn letztere hat wenigstens nach dem "Erwerb" den kleinen Hinweis in der Fusszeile des ansonsten unveränderten Briefpapiers der GLOBALE anbringen lassen: "Ein Unternehmen der DKV".

Aber wem fällt das schon auf ? Und, auch wenn es sich wiederholt: Es ist nach dem vollzogenen "Erwerb" eben schlicht zu spät für eine Einwilligung, von einer ausreichenden Information für eine solche selbst im nachhinein gar nicht erst zu reden.

Von der "Sache" für Millionen Betroffener noch kurz zurück zu meinem "Einzelfall": Bei der Allianz wusste ich bekanntlich bis zur "Infopost" nichts von dem Kauf der Vereinte (
mehr dazu in Allianz (2) ...). Hier wusste ich davon - allerdings erst einige Wochen nach Unterzeichnung der Verträge, weil ich zufällig im Internet eine entsprechende Meldung las. Es bedarf inzwischen keiner Erläuterung mehr, dass das rechtlich nicht ausreicht, denn ich war mir damals über die juristische Bedeutung nicht bewusst und die GLOBALE wie auch der alte und der neue Eigentümer vermieden es aus später noch näher zu erläuternden Gründen geflissentlich, mich darüber aufzuklären, trotz (oder wohl gerade ?) wegen der auf dem "Spiel" stehenden Existenz.

Und nicht nur ich wurde eben nicht darüber aufgeklärt. Alle Daten-Dealer legten stattdessen gar grossen Wert auf just das genaue Gegenteil, auf Verschleierung. Und groteskerweise auf Verschwiegenheit – jedoch ungleich- und unverhältnismässig zu ihren Gunsten. Koste es offenkundig was es wolle. Nun aber die ...

 

"Star"-Anwälte ... Auch hier zunächst die Theorie

Manche Rechtsanwälte sind ja dafür berühmt oder gar berüchtigt, mit ernstem Gesicht schmerzfrei auch abstruse Argumente vortragen zu können. Das ist keine neue Erkenntnis und viele Juristen gestehen dies auch lächelnd offen zu. Oder anders formuliert: Anwälte des Rechts können nahezu über alles debattieren und fast jeden Standpunkt vertreten und verteidigen.

Was unterscheidet nun einen Anwalt von einem "Star"-Anwalt ? Da ist einiges denkbar. Ein wichtiges Merkmal dürfte sicherlich sein, dass letzteren auch in schwierigeren "Sachen" noch etwas einfällt, sie Auswege entdecken, die anderen Kollegen verschlossen bleiben, sie also noch kreativer sind, als der Durchschnitt.

Das Wirtschaftsrecht gilt als eines der schwierigeren Rechtsgebiete und insbesondere im Finanzbereich sind die Stars der Zunft hochspezialisierte Experten, die sich auch nicht jeder leisten kann, vor allem nicht, wenn es um finanzielle und um gesundheitliche Existenzen geht. Dieses Problem ist Finanzkonzernen in aller Regel fremd und so beauftragen etwa Versicherungskonzerne bevorzugt solche Vertreter, jedenfalls für alles was über Routine hinausgeht und heikel ist. Und so überrascht es auch nicht, dass wir es hier mit einer überregionalen und bekannten Spezialkanzlei zu tun haben.

Das Schweigen bzw. dessen Gegenteil, die Offenbarung, sind mit unsere zentralen Begriffe und sie sind es auch in diesem Zusammenhang. Schweigen bei der Vertretung in einer "Sache" ist jedenfalls nicht die Eigenschaft, die man schon mit "normalen" Rechtsanwälten in Verbindung bringt. Andererseits ist die Schweigepflicht bezüglich der Daten ihrer Mandanten die entscheidende Grundlage ihrer Berufstätigkeit.

Bekanntlich gehören sowohl die Rechtsanwälte, als auch die hier im Mittelpunkt stehenden privaten Versicherungssparten zu der (kleinen aber feinen) Gruppe, der durch § 203 StGB die qualitativ höchste Schweigeverpflichtung auferlegt ist. Ist es schon undenkbar, dass die Verantwortlichen in den Konzernen nicht darüber Bescheid wissen, so sind sie nun auch hier noch durch ebenso gebundene Anwälte beraten und zwar nicht durch irgendjemand, sondern durch "Stars" der Zunft.

Wer würde also noch – ohne sich damit selbst absoluter Weltfremdheit zu überführen - unterstellen, dass die Schweigepflicht des § 203 StGB in dieser Konstellation übersehen werden kann ? Das Problem muss also bekannt sein (und es ist zudem wahrhaftig kein schwieriges).

Das zu dieser einen Seite des Schweigens, die die andere noch unglaublicher macht. Denn selbst den "Star"-Anwälten fällt zu dem entscheidenden Punkt der zwingend erforderlichen Einwilligung der Versicherten für die Übertragung ihrer Daten nichts ein ! Sie schweigen dazu, selbst nach Monaten des Wissens darum und der wohl ebenso langen Suche nach einem Ausweg. Wie gesagt, es gibt eben schlicht keinen und die Suche muss deshalb zwangsläufig erfolglos bleiben.

Unter diesen Umständen ist es ein überaus beredtes Schweigen. Eines, das der Beweisführung noch eine neue (inzwischen längst unnötige aber "amüsante") Stufe aufsetzt, wie wir gleich noch näher sehen werden.

Keine Angst, es sollen weder hier, noch im nächsten Abschnitt zur diesbezüglichen Praxis, keine der bekannten und schier unzähligen Bonmots zu Rechtsanwälten wiedergegeben werden. Stattdessen wird auf vielleicht anderer Ebene eine konkrete Basis für weitere geschaffen.

 

"Star"-Anwälte ... und dann in der Praxis das zusätzlich entlarvende Schweigen

Es gibt Juristen, die setzen sich über rechtliche Fragen ausgesprochen ungern mit nicht im Besitz des zweiten juristischen Staatsexamens befindlichen Menschen auseinander. Nachdem klar schien, dass sich ihre Auftraggeber ohnehin nicht bewegen würden, habe ich den "Star"-Anwälten der DKV schon vor langen Monaten mit expliziter Paragraphenbenennung unübersehbar die Ursache für den und das ganze Ausmass des Debakels des nichtigen Unternehmenskaufvertrages geschildert.

Und ? Bedauerlicherweise "natürlich" keine Reaktion, nicht ein einziges Wort, nada.

Sie tauchten dabei so bildlich gewissermassen zu ihren Auftraggebern ab bis auf den Grund. Obwohl, in diesem Fall lag es offenbar sicher eher an etwas anderem, als der eingangs geschilderten Abneigung. Sie hätten wahrscheinlich überaus gerne etwas von sich gegeben, aber was hätten sie sagen können ? Es blieb ihnen nichts als das bemerkenswerte Schweigen. Kenner werden sich schon vor weiteren Erläuterungen auch darüber wundern, dass nicht einmal die, zumindest in ernsteren Angelegenheiten, übliche erste Stufe – hier die der Drohung – gezündet wurde.

Erst als es mir schliesslich gelang, eine engagierte Rechtsanwältin zu finden und diese die Kollegen anschrieb, sahen sie sich gezwungen irgendwie zu reagieren. Aber wie !

Damit keinerlei Missverständnisse aufkommen, ob deren Schreiben eventuell unklar formuliert war, zunächst ein wörtlicher Auszug daraus: "Die DKV dürfte gar nicht im Besitz der Unterlagen meines Mandanten sein. Mein Mandant hat einen Versicherungsvertrag mit der Globale Krankenversicherung AG geschlossen. Im Rahmen des Unternehmenskaufs wurden die Versicherungsdaten ohne Einwilligung meines Mandanten – und wie zu vermuten ist, ohne die Einwilligung überhaupt eines Versicherten – der DKV offenbart. Damit wurden die Privatgeheimnisse meines Mandanten verletzt und mithin der Straftatbestand des § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB verwirklicht. Die zivilrechtliche Konsequenz ist, dass der Unternehmenskaufvertrag gemäss § 134 BGB i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB nichtig ist. Die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts berührt überdies auch das Erfüllungsgeschäft. Folglich sind sämtliche Übertragungen, die in Erfüllung des Kaufvertrages erfolgt sind, ebenfalls nichtig. Aus diesem Grund ist die DKV weder berechtigt, irgendwelche Forderungen gegenüber meinem Mandanten geltend zu machen noch den Versicherungsvertrag, der zwischen meinem Mandanten und der Globale Krankenversicherung AG abgeschlossen wurde, zu kündigen".

Darauf die vollständige, knappe aber mehrfach beachtliche Antwort der "Star"-Anwälte: "Sehr geehrte Frau Kollegin .., in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.07.07. Hierzu ist zu bemerken, dass die Globale Krankenversicherung AG mit Wirkung zum 04.05.2006 auf die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Aachener Strasse 300, 50933 Köln verschmolzen ist. Die Globale Krankenversicherung AG ist als eigenständiger Rechtsträger erloschen. Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in Köln ist damit Rechtsnachfolgerin der Globale, so dass die DKV selbstverständlich berechtigt ist, die im Rahmen der Rechtsnachfolge auf sie übergegangenen Forderungen gegen Ihren Mandanten geltend zu machen. Meine Mandantin ist daher nicht bereit, den Forderungen Ihres Mandanten im Schreiben vom 03.07.07 zu entsprechen. Mit freundlichen kollegialen Grüssen".

Die wichtigste Forderung im Schreiben meiner Anwältin war im übrigen, "die Unwirksamkeit der Kündigung .. zu bestätigen".

Sofort in´s Auge springt, dass meine Rechtsanwältin ausschliesslich vom Unternehmenskauf und der Nichtigkeit der Datenübertragungen bei dessen Erfüllung spricht, während der Gegenanwalt dieses völlig ignoriert, penetrant dazu schweigt und nur von der zwei Jahre späteren Verschmelzung (mit dem "Kaufobjekt") redet. Dass die verschmolzene Firma erlischt und der aufnehmende Rechtsträger – unter normalen Umständen - Rechtsnachfolger wird, ist banal und in jedem noch so oberflächlichen Lehrbuch nachzulesen.

Aber das ist hier nicht das Problem, nicht der entscheidende Punkt.

Kann er überlesen haben oder überhaupt übersehen, dass es hier gar nicht um die Verschmelzung geht, sondern um die nicht vorhandenen Einwilligungen bzw. die fehlende Legitimation des Datenbesitzes der DKV lange vor der durchgeführten Verschmelzung ? Nein, das kann er nicht. Aus mehreren Gründen. Im einzelnen:

Im ersten Schritt möchte ich es mit einem Bild beschreiben: Das Verfahren ist etwa so, als wenn ein Bankräuber das bei dieser Tätigkeit gestohlene Geld später von einem Konto auf ein anderes überweist - um nicht zu sagen, es mit seinem eigenen Vermögen verschmilzt - und dann zum Besten gäbe, dass die Überweisung (der Beute) von einem Konto zum anderen ordnungsgemäss abgelaufen sei, ohne geflissentlich auf den Umstand des "Erwerbs" einzugehen.

Will sagen: Ebensowenig wie in dem – im Grunde nur leicht schiefen - Vergleich die nach dem Raub erfolgte Transaktion von einem Konto zum anderen das Problem ist, geht es hier nicht um die Verschmelzung der Globale auf die DKV. Der entscheidende Punkt ist im Bild, wie der Räuber überhaupt in den Besitz des Geldes gekommen ist und in unserer "Sache" ist ausschlaggebend, dass die DKV auf der Basis des Unternehmenskaufvertrages ohne Einwilligung in den Besitz der Daten der Versicherten gelangte und nicht, was hinterher noch alles mit diesen angestellt wird.

Ein Zyniker könnte sagen: Im grossen Zusammenhang ist das die Abschaffung der Vergangenheit und eine General-Amnestie, es zählt nur noch der nächste Augenblick, eine spätere unverfängliche Aktion, alles andere frühere ist vergessen und vergeben. Was eröffnet das für Möglichkeiten, nicht nur der Justiz, letztere wäre schnell überflüssig ?

Es gibt u. a. einen mehr als guten Grund, warum der "Star"-Anwalt nicht auf die fehlende Einwilligung bzw. auf die Verletzung der Schweigepflicht eingeht, selbst ihm nichts mehr dazu einfällt. Er unterliegt ja bekanntlich auch derselben gesetzlichen Regelung und weiss das, ohne nachschlagen zu müssen.

Ein Rechtsanwalt, der sich heute hinstellt und behaupten würde, dass er bei einem Verkauf seiner Kanzlei die Daten der Mandanten ohne deren Einwilligung an den "Käufer" übergeben darf, würde sich mit diesem einen Satz ein für allemal disqualifizieren und zwar jeder Anwalt.

Er würde sich damit von der Grundlage seiner eigenen Berufstätigkeit lossagen und ein schlechterdings unvorstellbares Unwissen offenbaren. Das sind deutliche Worte, aber sie sind auch und gerade in diesem Zusammenhang angebracht. Um es noch einmal in einem Bild auszudrücken: In medizinischer Terminologie – deren Praktizierende übrigens ebenfalls unter die Schweigeverpflichtung des § 203 StGB fallen – formuliert, könnte bei der Vertretung eines entsprechenden Standpunkts nur noch der "juristische Hirntod" diagnostiziert werden.

Deshalb schweigt der "Star"-Anwalt in diesem Fall hier notgedrungen zu dem Verkauf und der dafür notwendigen Einwilligung, redet stattdessen von etwas ganz anderem, von völlig irrelevantem. Er hat gar keine andere Wahl, die Vorschrift ist so auch für juristische Verhältnisse kaum zu überbietend klar und eindeutig. Und er weiss von seinem Mandanten, dass es keine Einwilligung gibt, sonst hätte er sie längst vorgelegt und ...

Alle Fluchtwege verschlossen, selbst für die Stars der Zunft, schweigen auf einem neuen Niveau. Im Anschluss an die
einführenden Erläuterungen zur Allianz (2) zu der hier auch nicht weiterhelfenden – nur theoretisch denkbaren - konkludenten Einwilligung sofort mehr, allerdings nur der Vollständigkeit halber, denn auch dieser ist nicht gangbar, es wäre ansonsten zumindest versucht worden.

Wir haben dort gelesen, dass von der bereits vernichtenden Frage abgesehen, "ob im Falle der hier in Rede stehenden qualitativ höchsten gesetzlichen Schweigepflicht ... eine solch konkludente Erklärung überhaupt zulässig wäre: Selbst eine konkludente Einwilligung setzt schon rein logisch eine entsprechende Information der Versicherten voraus. Denn wie könnten diese einen Willen konkludent erklären, wenn sie über den Verkauf überhaupt nicht informiert wurden und/oder über die rechtlichen Vorschriften nicht Bescheid wissen bzw. aufgeklärt wurden ? Weniges ist unmöglich, das jedoch schon".

Nicht nur bei der
Allianz, auch bei der DKV mangelte es bekanntlich schon an der erforderlichen Information, womit sich eine solche konkludente Einwilligung bereits erledigt hat. Aber es soll nicht der geringste Hauch eines Zweifels bleiben.

Konkludent bedeutet nach einem verbreiteten handelsüblichen Lexikon: "Handeln, Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schliessen lässt und eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt". Das wäre eben einer der für gewöhnlich von "kreativen" Juristen theoretisch zu findender Ausweg. Für gewöhnlich, denn auch das ist hier anders.

Ein anerkannter einschlägiger Kommentar äussert sich diesbezüglich unmissverständlich zu den Erfordernissen nach § 203: "Auch bei Praxis- oder Kanzleiübergaben kann eine konkludente Einwilligung der Patienten oder Klienten nicht angenommen werden" (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Kommentar, 53. Auflage, § 203 Rz. 33). Es muss danach also ohnehin eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen.

Wem es immer noch nicht genügen sollte, es gibt – theoretisch - noch eine Unterart, eine sogenannte mutmassliche Einwilligung. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2 BVR 152/01, Rz. 15). Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde betraf das Geheimhaltungsinteresse eines Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von Prämienrückständen aus einem Lebensversicherungsvertrag an Dritte durch den Versicherer, also wohlgemerkt noch nicht einmal medizinischer Daten, sondern lediglich von rückständigen Prämien in dieser durch § 203 StGB besonders geschützten Versicherungssparte !

In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heisst es, noch in anderer Hinsicht von Interesse: "Im Übrigen setzt eine mutmassliche Einwilligung nach überwiegender Auffassung grundsätzlich voraus, dass der Betroffene nicht rechtzeitig einwilligen kann".

Schon an dieser einen Voraussetzung scheitert es. Regelmässig vergehen vom Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages bis zum sogenannten "Closing" bzw. dessen Rechtswirksamkeit mindestens zwei bis drei Monate. Denn bis zu den Genehmigungen durch zuständige Finanzaufsichtsbehörden und ggf. noch von Kartellämtern - zumeist handelt es sich bei den globalen Konzernen, wie auch hier, um zuständige Behörden in mehreren Ländern - ist der Kauf schwebend unwirksam.

Es kann also keine Rede davon sein, dass keine rechtzeitige Einwilligung möglich gewesen wäre. Aus den schon in früheren Beiträgen erwähnten Gründen wird aber offenkundig bewusst darauf verzichtet. Da eine mutmassliche Einwilligung von vorneherein abwegig ist, wird auf eine solche nicht mehr eingegangen.

All das müsste aber noch keineswegs zwangsläufig bedeuten, dass die Argumentation etwa mit einer konkludenten Einwilligung nicht trotzdem (vor allem in diesen Zeiten höchster Not und den in Stellung gebrachten Ressourcen an rechtlichem Sachverstand/Beratung) vorgetragen werden könnte.

In dieser "Sache" allerdings doch, denn der Vortrag einer konkludenten Einwilligung wäre u. a. das nun auch noch explizite Geständnis, dass es notwendig keine ausdrückliche Einwilligung gibt, womit jedweder Rückzug für alle Zeiten insgesamt verbaut wäre. Und das wissen die Daten-Dealer und ihre Berater eben sehr genau.

Neben der konkludenten Einwilligung gibt es in dieser "Sache" nur noch einen zweiten denkbaren Fluchtweg. Den dummerweise aber gleichfalls nur theoretisch, nicht praktisch. Die Stars der Zunft haben die ganze Angelegenheit sicher schon mehrfach und wohl zunehmend verzweifelt von vorne nach hinten und zu jeder Seite gedreht, sind nach aller Wahrscheinlichkeit auf diesen gestossen und mussten ihn (wie alles andere) doch verwerfen.

Ansonsten hätten sie schon lange etwas unternommen und mich abgestellt, es zumindest versucht, wenn es auch nur den Hauch einer Chance gäbe. Bereits das ist Beweis genug. Notabene: Selbst die "Star"-Anwälte schweigen penetrant und reden von irgendetwas nicht entscheidendem, nach all den teuren Stunden des Suchens dieser und eines Heeres von Mitarbeitern.

Zu früheren unberechtigten Zweifeln sowie dem zweiten, nur theoretischen Fluchtweg später mehr ...

Wir nähern uns dem Ende des Kapitels zu den "Star"-Anwälten. Und manche werden sich (erneut und zunehmend dringlicher) fragen: Wenn doch alles so klar ist, warum beenden die Daten-Dealer dann nicht diesen Alptraum bzw. eben diese sich zunehmend ausbreitende Scheinwelt (
früheres dazu ...) für Millionen von betroffenen Menschen ?

Der Volksmund würde sagen: Das "Kind" ist bereits in den Brunnen gefallen und es ist für die Vergangenheit und die Gegenwart unter keinen Umständen mehr etwas zu retten, die Transfers sind bekanntlich unheilbar nichtig, der Schaden damit offenbar schon zu gross. In dem merkwürdigen Kosmos der Konzerne wäre es irgendwie sogar eine konsequente rationale (!) Fortsetzung des dort entlarvten unsäglichen Verhaltens – sofern einen Skrupel nicht an solchem Verhalten hindern können.

Hätten sie solche, würden sie doch reagieren und wenigstens durch eine Neuvornahme des Unternehmenskaufvertrages und die Einholung der zwingenden Einwilligungen der Versicherten die "Sachen" für die Zukunft heilen, oder ? Aber bisher Kopf runter und abtauchen, wohl hoffend, dass der an der Oberfläche sich zusammenbrauende Sturm doch noch abziehen möge. Oder anders: Auf eine sonstige Erledigung hoffen, bevor er seine ganze Kraft entfaltet.

Ein Zyniker könnte sagen, auf eine gesundheitliche und finanzielle Existenz kommt es nach allem nun doch wohl auch nicht mehr an. Ich jedenfalls weiss, wovon ich in diesem Zusammenhang in meiner "Sache" rede. Aber es ist eben nicht nur eine.

Eingangs dieses Beitrages war von den verschiedenen Stufen der Beweisführung die Rede. Im Detail: Die Entdeckung, dass ich in drei (!) Unternehmenskaufverträgen von Versicherungen weder informiert, noch um die erforderlichen Einwilligungen ersucht wurde. Zweitens, dass mir selbiges eklatante Versäumnis von mehreren anderen Bekannten in ihren entsprechenden Versicherungen bestätigt wurde. Dann in der dritten Stufe, das selbstentlarvende Verhalten von Daten-Dealern höchstselbst durch das implizite Eingeständnis der Taten mit den völlig unzureichenden und ohnehin zu späten "Informationen" in ihrer "Infopost", ausführlich erläutert am Beispiel der Allianz (
mehr ...) und hier der DKV.

In diesem Text nun kam darüberhinaus noch das beredt schweigende Eingeständnis der "Star"-Anwälte der DKV hinzu, als eine weitere und überaus bemerkenswerte Stufe.

 

Schlusswort und Überleitung auf die neue, nächste Zeit mit den mehrmals wöchentlichen Veröffentlichungen

Von einem zunächst nur scheinbaren "Einzelfall" (mehr dazu auch unter ...) ging es dahin bis zu einer offenkundigen Systematik, die Millionen von Menschen in ihren Grundrechten und mehr betrifft. Nun ist es die hohe Zeit schwerpunktmässig zunächst auf diesen "Einzelfall" wieder zurück zu kommen. Nur so ist bekanntlich eben die ganze "Geschichte" und das existenzvernichtende Potential insgesamt vollständig beschrieben.

Es wurde nie verhehlt, ist aus mehreren Gründen nun aber angezeigt, es ausdrücklich zu betonen: Die Globale Krankenversicherung, beginnend schon mit ihren ursprünglichen Gesellschaftern und in der Folge mit dem neuen "Gesellschafter DKV", war und ist für eine entwürdigende Vernichtung meiner finanziellen und gesundheitlichen Existenz verantwortlich.

Es war schon mehr als bizarr, was bereits vor dem "Verkauf" an die Münchener Rück-Gruppe bzw. an die DKV an Lügen und Täuschungen dargeboten wurde, und danach wurde es in einigen Punkten gar noch schlimmer. Es kommt bekanntlich eben selten was Besseres nach, schon deshalb sollte man bei der Einwilligung für einen Datentransfer zu einem Erwerber sehr vorsichtig sein. Diese den hier behandelten Daten-Deals vorgelagerten anderen Lügen und Täuschungen werden später u. a. weitere Akte der "Apokalypse" sein.

Wie wird es jetzt weiter gehen ? Man könnte glauben, der Gipfel sei erreicht. Er ist es noch nicht, weder in der "Sache", noch persönlich. Eine relativ ausführliche Basis der "Geschichte" ist in dieser Rubrik mit diesem Beitrag geschaffen und der Schwerpunkt der zukünftig weiteren, mehrmals wöchentlich erscheinenden Veröffentlichungen wird nun einstweilen unter "
Persönliches zur bzw. in der "Sache"" liegen (aber es werden auch weitere Ausführungen hier unter "Aktuell und Wichtig" folgen - spätere Anmerkung dazu: Siehe zu diesen beiden "alten" Rubriken die verlinkte erste Startseite).

Da finden sich dann etwa Erläuterungen dazu, wie sich die demnächst beginnenden rechtlichen Auseinandersetzungen in dieser "Sache" entwickeln und anderes mehr. Wenn es etwas Neues gibt, ist das dem Tickertext auf der Startseite zu entnehmen (auf dieser inzwischen umgestalteten Website gibt es keinen "Ticker" mehr,
zu den jüngsten bzw. aktuellen Geschehnissen siehe hier).

Die ersten Worte dieses Textes waren eine Entschuldigung wegen der technischen Probleme. Manche regelmässige Besucher der Homepage dürften sich gewünscht haben, dass sie längerer, endgültigerer Natur sind.

Denn trotz der stetig und stark steigenden Nutzung, sind die bisherigen Leser wohl überwiegend dem Kreis der Daten-Dealer oder diesen nahestehenden Ehrenwerten und anderen zuzurechnen. Jetzt aber, nach der einstweiligen Fertigstellung der breiten "sachlichen" Basis, wird die aktive Bekanntmachung der Veröffentlichung über diesen Kreis hinaus und mit aller Energie erfolgen ...