(Vorbemerkung: Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise dazu im Deckblatt der Apokalypse I)
Nach den Wirtschaftsskandalen in der jüngeren Vergangenheit und aktuell gerade nach der Krise um die Immobilienkredite, dürften viele meinen, es könne nun eigentlich nichts mehr wirklich grundsätzlich Neues kommen. Und doch ist es so und zwar mit diversen Besonderheiten und gar in einer bisher unbekannten Qualität. Es geht um weit mehr als nur um unternehmerische Fehlentscheidungen, es geht etwa um die millionenfache Verletzung von Grundrechten durch die Offenbarung nicht irgendwelcher, sondern der sensibelsten menschlichen Daten. Die Dokumentation hier dient lediglich einem ersten Überblick, weitere Informationen finden sich auf dieser Homepage in wenigen Tagen.
Wesentliche Teile der deutschen Versicherungswirtschaft basieren auf nichtigen Verträgen bzw. nichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und damit - juristisch sowie ansonsten und überhaupt relevant - auf einem absoluten Nullum. Schon das klingt nicht nur unglaublich. Es ist ein Wirtschaftsskandal mit einem so insgesamt wohl noch nicht dagewesenem Ausmass und die Konsequenzen sind in mehrfacher Hinsicht geradezu gewaltig.
Es geht um nichtige Verkäufe von Versicherungsunternehmen mit der Übergabe intimster menschlicher Daten, bei denen "etwas" "vergessen" wurde, nämlich Menschenrechte der Kunden zu beachten. Wohlgemerkt also: Der Abschluss nichtiger Verträge mittels millionenfacher Verletzung von Grundrechten - das der informationellen Selbstbestimmung als Teil der Menschenwürde - durch die Offenbarung intimster Daten ! Dazu gleich mehr, zuvor jedoch:
Die Akteure der Daten-Deals sind nach derzeitigem Stand: Gerling und Talanx; ferner die Deutsche Bank, die Zurich Versicherung, wiederum Gerling und die Deutsche Krankenversicherung AG (beim Verkauf der Globale Krankenversicherung ... mehr ...); sowie die Schweizer Rück und die Allianz (hier betreffend der Veräusserung der Vereinte Versicherung, dazu mehr ...). Die Creme de la Creme der internationalen Finanzbranche ist dabei also versammelt und das ist es offenbar noch nicht gewesen.
Diese Fälle kann der Verfasser aus eigener Erfahrung direkt und sicher beurteilen. Inzwischen stellte sich aufgrund der Aussage eines dort Versicherten heraus, dass der Verkauf der DBV Winterthur durch die Credit Suisse an die Axa ebenfalls wohl ohne die zwingend erforderliche Einwilligung der versicherten Menschen zur Datenübergabe erfolgte. Bereits jetzt wird klar, dass es sich um keinen ansonsten so oft bemühten "Einzelfall" – von der Unzahl der Betroffenen ohnehin einmal abgesehen - handelt, sondern dass auch noch ein seit Jahren angewandtes und insbesondere ein offenkundig systematisches Gebaren bisher vor allem deutscher und schweizerischer Gross-Konzerne vorliegt (!).
Erste weitere Recherchen deuten zudem darauf hin, dass zwei der bereits genannten Finanzriesen – die Deutsche Bank und die Zurich Versicherung – auch bei der Veräusserung bzw. beim Erwerb des Deutscher Herold nicht die erforderlichen Einwilligungen einholten. Das letzte Ausmass bzw. die ganze Dimension ist also noch gar nicht absehbar, wobei allerdings schon jetzt das Schlimmste überdeutlich nicht mehr nur zu befürchten ist. Schon die Tatsache der jahrelangen – bisher – "erfolgreichen" Praxis spricht nach aller menschlichen Erfahrung im übrigen nicht unbedingt dafür, dass man das Verfahren so einfach ändern würde. Wir werden schon bald sehen, lesen und hören können, was noch alles dermassen abgewickelt wurde.
Es gibt nicht vieles, was juristisch sozusagen gleich zur Höchststrafe, sprich, der unheilbaren Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes führt, aber diese Deals mit der Verletzung von Privatgeheimnissen bzw. der Schweigepflicht gehören ohne den Hauch eines ernsthaften Zweifels dazu (für juristisch Erfahrenere im Vorgriff auf spätere, nähere Erläuterungen: Wegen Verstosses gegen ein gesetzliches Verbot gemäss § 134 BGB i. V. m. § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB).
Obwohl es so unglaublich klingt und es eigentlich eine höchst komplexe Angelegenheit vermuten lässt, sind der Sachverhalt und die rechtlichen Folgen im Grunde verblüffend einfach (genau deshalb zur weiteren Klarstellung und Erläuterung, wegen der hier besonderen, unstrittigen Qualität sowie andererseits im Vergleich und zur Abwehr von möglichen, aber unberechtigten Zweifeln, schon hier folgendes: Die aktuell heiss diskutierte rechtswidrige Telefonwerbung - wegen fehlenden Einwilligungen dazu - führt allgemein anerkanntermassen bisher nicht zur Nichtigkeit des dadurch angeblich abgeschlossenen Vertrages, weil es sich im juristischen Sinne nicht um ein ausreichend hochwertiges bzw. ein dafür rechtlich genügendes gesetzliches Verbot handelt; das soll ja nun aber geändert werden. Selbst auch eine Verletzung des allseits so hochgeschätzten Bankgeheimnisses führt bei dessen Verletzung nicht zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes - wie etwa bei den jüngst angeprangerten Forderungsabtretungen, jedenfalls der privaten Banken - da das Bankgeheimnis (überraschenderweise) tatsächlich nicht gesetzlich, sondern lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt ist und ein rechtswidriges Handeln daher notwendig auch nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstossen kann):
Fragen Sie etwa einfach mal Ihren Rechtsanwalt, ob er bei einem Verkauf seiner Kanzlei die Daten der Mandanten an einen Erwerber weitergeben darf ? Nahezu jeder Jurist wird sicherlich, schnell und ungewohnt klar – es betrifft mit der Schweigepflicht schliesslich eine der entscheidenden Grundlagen seiner Geschäfts- bzw. Berufstätigkeit – z. B. wie folgt antworten: Ja, allerdings zwingend nur dann, wenn die Mandanten in die Weitergabe bzw. Offenbarung der Daten eingewilligt haben.
Liegt keine Einwilligung vor und werden sie dennoch offenbart, ist die Weitergabe der Daten nichtig. Das gilt selbstverständlich nicht für jeden Verkauf einer Firma bzw. eines Unternehmens, es betrifft nur einen kleinen (ehrenwerten) Kreis derjenigen, die im Besitz besonders sensibler Daten von Menschen sind: Neben Anwälten insbesondere Steuerberater sowie Ärzte. Und unter diese besonderen gesetzlichen Regelungen fallen eben ausdrücklich auch Unternehmen der privaten Kranken-, der Unfall- und der Lebensversicherung. Trotz der Beschränkung auf diese drei Versicherungssparten, ist aufgrund der üblichen gesellschaftsrechtlichen Organisation jedoch fast jeder Verkauf einer Versicherung von dem Erfordernis der Einwilligung potentiell betroffen.
Dass diese eigentlich naheliegende Gültigkeit der Vorschriften auch für die genannten Versicherungen in der Öffentlichkeit (und anscheinend – das aber völlig unverständlicherweise - nicht nur dort) offensichtlich weithin unbekannt ist, ist der einzig nachvollziehbare Grund dafür, warum diese Deals nicht schon längst aufgeflogen sind und weiter wohl auch, warum sie trotz des immensen Risikos teilweise offenbar seit vielen Jahren praktiziert werden. In diesem Zusammenhang mutet es ausserdem schon fast makaber an, wenn Herr Ackermann jüngst den Kollegen in den höchsten Organen der Finanzbranche (im Zusammenhang mit der Hypothekenkrise) ungewohnt deutlich und heftig öffentlich vorwarf, Risiken falsch eingeschätzt zu haben. Und notabene: Hie wie da handelt es sich aus verschiedenen Gründen um Risiken, die schlicht bekannt und zudem vergleichsweise leicht einschätzbar sein mussten.
Doch die Gefahr der Entlarvung schien in dieser "Sache" wohl nicht sehr wahrscheinlich, die Kostenersparnis andererseits aber hoch und zudem konnte man vermeiden, eine zu erwartende, nicht geringe Anzahl von Versicherten aufgrund fehlender oder verweigerter Einwilligungen nicht mit "verkaufen" zu können. Dennoch, eigentlich krass unerklärlich, wurde die Gefahr von Entdeckung und Sanktionen offenbar als nicht ausreichend hoch beurteilt (und zwar nicht nur in den obersten Gremien der Konzerne selbst, sondern offenkundig auch von ihren diversen ehrenwerten Beratern, sowie ferner von verschiedenen Institutionen, die nur teilweise aktuell im genannten anderen Zusammenhang der Hypothekenkrise wegen ihres Verhaltens bereits in der Kritik stehen, wie etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Rating-Agenturen. Es wird jedoch später auch diesbezüglich noch weit "besser" werden ...).
Man könnte sich das insgesamt anfangs mit einem erschreckend fehlenden Blick für die Realität dieser Welt verständlich machen wollen, aber dann zweifelt man erst und fürchtet nach einer Weile und einigen zusätzlichen Erfahrungen bzw. Informationen dann irgendwann, dass genau betrachtet, allerdings just das genaue Gegenteil der viel "realistischere" Fall sein könnte. Und das wäre dann erst richtig bedrohlich. ...
Soviel nicht nur im übrigen auch zur Verhältnismässigkeit: Bei den Konzernen geht es offenbar wesentlich um Zeit- bzw. insbesondere um Kostenersparnis, auf der anderen Seite werden dafür aber grundlegende Menschenrechte verletzt. ...
Die (Kurz-)Informationen zum juristischen Hintergrund beziehen sich (bisher) auf deutsches Recht bzw. auf den Verkauf von deutschen Gesellschaften, in denen dieses anzuwenden ist, selbst wenn es sich in den genannten Fällen um ausländische Veräusserer oder Erwerber handelt. Gerade die Schweigepflicht bei den sensiblen medizinischen Daten hat jedoch in allen sogenannten entwickelten Rechtsstaaten einen sehr hohen Stellenwert, so dass die grundsätzlichen Konsequenzen darüberhinaus in vielen Ländern wenigstens sehr ähnlich sein dürften und so sieht es nach den ersten vorliegenden Informationen, etwa zur Rechtslage in der hier stark vertretenen Schweiz, denn auch aus. Dazu dann später zur Vervollständigung ebenfalls näheres, mehr als ausreichend und viele Grenzen überschreitend ist der Skandal aber jedenfalls bereits jetzt.
Die eingangs erwähnten weiteren diversen und wichtigen Besonderheiten dieser Datendeals sind unter anderem: Es kann hier nicht gelingen, die Schuld auf Mitarbeiter abzuschieben, wie es ansonsten in aller Regel geschieht oder jedenfalls oft versucht wird, denn die Genehmigung für den Abschluss und die Unterschrift unter einen Unternehmenskaufvertrag erteilen bzw. setzen - aufgrund der Natur der Sache und deren Bedeutung, weil es sich um eine strategische und stets schon unter "normalen" Umständen folgenreiche Entscheidung ausserhalb des üblichen Geschäftsbetriebes handelt - regelmässig Aufsichtsräte bzw. Vorstände der Konzerne höchstselbst.
Desweiteren: Üblicherweise ist die Beweisbarkeit in Wirtschaftssachen ein kaum zu bewältigendes Problem, denn gerade die Finanzbranche gilt zurecht – was in diesem Zusammenhang eine besonders bizarre Note hat – als ein Hort schon fast extremer Verschwiegenheit, aus dem deshalb nur selten etwas nach aussen dringt und in den andererseits mindestens ebenso schwer einzudringen ist, um für etwas stichhaltige Nachweise vorlegen zu können.
Hier jedoch ist auch das anders und erneut verblüffend einfach: Entweder die Vorstände und Aufsichtsräte bzw. die Konzerne haben eine gesonderte Einwilligung der Versicherten, die nicht von einer eventuell bestehenden Datenschutzklausel abgedeckt sein kann (s. u.), als Rechtfertigung für die Offenbarung der Daten an die jeweiligen Erwerber, oder sie haben sie eben nicht. Das ist der entscheidende Punkt !
Haben sie keine Einwilligung, so treten bittere Folgen ein, denn die Mitglieder dieser Haupt-Organe der Konzerne haben wissen müssend etwas nicht getan bzw. veranlasst, was sie hätten zwingend tun müssen: Sie selbst haben hier also die Rechtmässigkeit zu beweisen. In den oben beschriebenen ersten drei Fällen können sie unmöglich eine Einwilligung vorlegen – sie haben die Versicherten beim Verkauf im übrigen nicht einmal wenigstens über die blosse Tatsache der Veräusserung der jeweiligen Gesellschaft direkt informiert -, der Nachweis kann ihnen also unwiderleglich nicht gelingen und ebenso schlicht aber durchschlagend, ist das Geschäft dann zwingend nichtig.
Wie erwähnt, weiss der Verfasser bei diesen drei Transaktionen aus seiner eigenen Erfahrung, dass keine Einwilligungen vorliegen. Darüberhinaus wurde ihm von mehreren anderen, ebenfalls dort versicherten Bekannten bestätigt, dass diese gleichermassen weder informiert, noch um eine Einwilligung gebeten wurden. Allerspätestens jetzt unnötigerweise – denn schon weit jenseits oft verharmlosend so genannter "Einzelfälle" und vorbeugend für einen solchen eventuellen, aber längst unvertretbaren Gegenvortrag - noch ein weiterer Beweis und dafür, dass offenkundig überhaupt kein einziger Versicherter um eine Einwilligung ersucht wurde: Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) und die Allianz z. B. haben Jahre nach dem Erwerb in Rundschreiben im Zusammenhang mit einer späteren Verschmelzung bzw. einer Firmenumbenennung dann unfreiwillig implizit auch noch selbst gestanden, dass sie eklatant rechtswidrig im Besitz der Daten sind. Dazu dann in der Veröffentlichung in einigen Tagen mehr.
Falls z. B. Medien zur Recherche den Vortrag überprüfen möchten, befreit der Autor hiermit Talanx, die DKV und die Allianz ausdrücklich gegenüber jedermann von der Verschwiegenheitspflicht bezüglich seiner Einwilligung für die Übertragung von Daten aufgrund der Verkäufe der Versicherungsunternehmen an diese. Sie werden eine solche Einwilligung aus dem genannten Grund zwingend schuldig bleiben müssen.
Die DKV weiss seit geraumer Zeit über den beschriebenen Sachverhalt detailliert Bescheid. Trotz mehrfacher Aufforderungen, Stellung zur fehlenden Einwilligung zu nehmen, hat man sich erwartungsgemäss und bezeichnenderweise gleich auf die dritte, die einstweilen letzte Stufe .. zurückgezogen, weicht aus, schweigt zu diesem unheilbaren Mangel penetrant. Wenn man dort auch nur den Hauch einer Chance sehen würde, hätte man angesichts der Schwere des Vorwurfs wenigstens sofort versucht, mit der ersten Stufe .. zu beginnen und etwa damit gedroht, dass sie mich für alle Schäden haftbar machen, sollte ich das öffentlich äussern, oder hätte bereits und schon längst konkrete rechtliche Schritte dagegen unternommen.
Anders und bildlich formuliert: Sie hätten mich in einem derartigen Fall mit den Mühlen der Justiz zermalmt, jedenfalls nichts unversucht gelassen, selbst wenn man wohl insgeheim nach wie vor auf eine anderweitige Erledigung hoffte. ... Und das mit den Mühlen der Justiz könnte gerade hier sehr schnell gegangen sein, wenn es denn ein Mittel gegen die unwiderlegbare Wahrheit, gegen die zwingenden, jedoch dummerweise fehlenden Einwilligungen gäbe.
Aber die DKV schweigt zum Fehlen der Einwilligung bzw. der Rechtfertigung für die Offenbarung der Daten aufgrund des Unternehmensverkaufs an sie beharrlich und droht nicht einmal, weil es eben keinerlei Möglichkeit gibt, diesen Mangel zu beheben, jedenfalls nicht für die Vergangenheit und nicht für die Gegenwart. Für die Zukunft müssten sie neue Unternehmenskaufverträge abschliessen und natürlich die erforderlichen Einwilligungen einholen und dann nur die erlaubten Übertragungen vornehmen, bis dahin jedoch wird der schon verheerende materielle wie auch der immaterielle Schaden mit jedem vergehenden einzelnen Tag immer noch grösser.
Im übrigen dürften insbesondere Journalisten wissen, was mit den festen Burgen der Verschwiegenheit gerade in der Finanzbranche gemeint ist. Die meisten Medienvertreter werden wohl schon oft vergeblich dagegen angerannt sein. Wie sagte zum Beispiel der damalige Vorstands- und heutige Aufsichtsratschef der Talanx, Wolf-Dieter Baumgartl, laut eines Berichts in der Financial Times Deutschland kurz nach dem abgeschlossenen Gerling-Deal auf die Frage nach Synergien und möglichen Arbeitsplatzverlusten aufgrund der Übernahme:
Es gebe zwar eine Zahl dafür, und dann wörtlich: "Wir sehen aber kein öffentliches Interesse, das zu befriedigen unsere Aufgabe wäre". Angesichts der ihm bereits bekannten Zahl und letztlich über tausend abzubauender Arbeitsplätze, könnte man eine solche Aussage – jedenfalls in dieser Wortwahl - nicht nur gegenüber Journalisten, sondern insbesondere gegenüber den vielen davon existentiell Betroffenen nicht unberechtigt auch als unangemessen oder gar als zynisch bezeichnen. Berücksichtigt man weiter den nichtigen Erwerb von Gerling und dessen Auswirkungen, ist sie jedoch wohl noch weit mehr als das. Dazu gleich weiteres.
Die materiellen Konsequenzen der nichtigen Daten-Deals sind verheerend und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Hier sollen jetzt vorerst nur einige der denkbaren, direkten Folgen kurz erwähnt werden. Betroffen und zwar jeweils unmittelbar, sind nicht nur die ver"sicher"ten Kunden, sondern ferner Investoren etc. und vor allem auch die Mitarbeiter solchermassen verkaufter Unternehmen. Denn nach einem nichtigen Unternehmenskaufvertrag kann der "Erwerber" rechtlich wirksam überhaupt nichts mehr beschliessen oder durchführen (!). ..
Das gilt selbstverständlich auch für die in der Branche gerade in diesen Monaten so beliebten Restrukturierungen, bei denen regelmässig tausende von Mitarbeitern ihren Job verlieren. Den betreffenden Mitarbeitern kann so nicht wirksam gekündigt werden. Haben diese ihre Arbeit bereits verloren, können sie z. B. Schadenersatzansprüche geltend machen.
Für die von nichtigen Unternehmenskaufverträgen in Mitleidenschaft gezogenen zig Millionen von Versicherten ergeben sich nach dieser Entlarvung nie gekannte, zuvor für völlig unmöglich gehaltene positive materielle wie auch immaterielle Perspektiven. Etwa von dem "Erwerber" ausgesprochene Kündigungen von Krankenversicherungsverträgen sind unwirksam. Man kann sich leicht ausmalen, was bereits da an Schadensersatzforderungen aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes bei bestehenden oder neu auftretenden, unbehandelt bleibend müssenden Krankheiten anfallen kann.
Oder bei Lebensversicherungen: Jeder zweite abgeschlossene Vertrag insgesamt und jährlich rund fünf Prozent aller bestehenden Verträge werden von den Versicherten gekündigt. Ausgezahlt wird dann der niedrige Rückkaufswert, der vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit nicht einmal annähernd die eingezahlten Prämien erreicht, von einer Verzinsung gar nicht erst zu reden. Wenn nun nach diesen Informationen durch Unternehmensverkäufe Betroffene nicht mehr ordentlich, sondern ausserordentlich kündigen bzw. bereits erfolgte Kündigungen anfechten und alle Prämien inkl. Zinsen fordern, weil der Erwerber überhaupt keinerlei Legitimation zur Weiterführung oder Beendigung eines Vertrages hat, dann dürften auf eine Gesellschaft selbst unter vorsichtigen Annahmen bereits in relativ kurzer Zeit - nur in dieser einen Sparte - dreistellige Millionenforderungen zukommen. Durchschnittlich kann man pro einzelnem (Kapital-) Lebensversicherungsvertrag von einer Differenz zugunsten der Versicherten in Höhe von mehreren tausend € ausgehen ! ...
Es müsste schon damit deutlich geworden sein, dass die Konsequenzen aus nichtigen Unternehmenskaufverträgen schnell schier unkalkulierbare und gewaltige materielle Ausmasse annehmen können. In aller gebotenen Bescheidenheit und lediglich um deutlich zu machen, dass der Verfasser grundsätzlich wissen kann, wovon er schreibt: In seinem früheren Leben war er Wirtschaftsprüfer ...
Mit der materiellen Betrachtung hat es sich jedoch bei weitem noch nicht erledigt. Vor allem nicht in einer Branche, in der just das Vertrauen für das ver"sicher"n von existentiellen Risiken die entscheidende Geschäftsgrundlage ist. Wer würde denn gerade solche Risiken wissend in die Hände einer Versicherung geben, die grundlegende Rechte der Menschen derart mit Füssen tritt ? .. Es geht hier nicht nur um das Rechts-, sondern auch um das Moralverständnis, das in solchen Konzernen offenbar herrscht. Wer in einer derartigen Unzahl Menschenrechte verletzt, die intimste Sphäre von Menschen wider jede Regel preisgibt, was sollte es da dann dort überhaupt noch für Grenzen geben können ? .. Diese Folgen sind noch gar nicht absehbar und ohnehin kaum in Worte zu fassen, jedenfalls nicht kurz. ...
Wie eingangs erwähnt: Die Welt wird nach dieser Entlarvung keine grundsätzlich andere sein, aber die Sicht auf diese Welt und das Wissen darum, was alles möglich und was tatsächlich ist, könnte sich wenigstens etwas verändern. Also: Trotz der richtigen Einschränkung in der ersten Überschriftszeile, wird dennoch in gewisser Weise, aufgrund der bereits jetzt bekannt gewordenen Fälle und der darin vorhandenen besonderen "Qualität", eine andere Zeit anbrechen. Hoffentlich. ...
Millionen von Menschen sind unmittelbarst betroffen und sie haben es aufgrund der erläuterten diversen Besonderheiten – wie etwa des entfallenden Problems der Nachweisbarkeit - hier selbst in der Hand, entscheidende materielle sowie zusätzlich noch immaterielle Zeichen zu setzen.
Das war erst der relativ kurze Anfang, das bessere lange Ende möge ziemlich bald kommen. Wie kürzlich gegen Ende auch schon gesagt, ...
Fortsetzung folgt, dazu und überhaupt, etwas von beidem noch schon gleich.
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Die genannten drei ersten Unternehmensverkäufe betreffen alle Versicherungen, bei denen Daten des Verfassers unberechtigt offenbart wurden. Bei der unfreiwilligen "Stichprobe" ergab sich eine Trefferquote von sage und schreibe 100 Prozent. Der, nach den vorliegenden Informationen, nichtige Deal zwischen der Credit Suisse und der Axa über die Veräusserung der DBV Winterthur offenbarte sich zufällig in einem Gespräch, das mit einem dort Versicherten geführt wurde. Also auch da sofort ein "Treffer". Ferner ist nach einer ersten Recherche ein anderer konkreter Verdachtsfall mit bereits "altbekannten" Daten-Dealern oben benannt worden.
Es ist nach alledem deshalb mehr als wahrscheinlich, dass noch viele andere Verkäufe von Versicherungsgesellschaften der letzten Jahre ebenfalls nichtig sind, weil die erforderlichen Einwilligungen der Versicherten aus Kosten- und/oder sonstigen Gründen nicht eingeholt wurden, Menschenrechte hin oder her, womit diese Konzerne auch geradezu erschreckendes, um nicht zu sagen beängstigendes, zu Masstäben und Verhältnismässigkeit und vielem mehr zum Ausdruck bringen. So deutlich, ja krass, in dieser Qualität, manch Grundsätzliches geradezu verachtend, so verbreitet und systematisch dürfte derartiges bzw. insgesamt vergleichbares bisher noch nicht "offenbart" worden sein. Inzwischen werden wohl auch anfangs des Textes ob der Unglaublichkeiten heftig Zweifelnde ziemlich bekehrt worden sein.
Alle Leser dieser Zeilen werden deshalb gebeten, Informationen über solche anderen, ohne Einwilligungen erfolgte Verkäufe dem Verfasser an die unter Kontakte genannte Email-Adresse mitzuteilen. Die Informationen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt.
Es geht dabei wohlgemerkt nicht um eventuell fehlende Zustimmungen bzw. um eine Einwilligung zu einer Datenschutzklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz, oder einer erweiterten Datenschutzklausel für die Verwendung von Daten innerhalb (!) des Konzerns des Versicherers, denen i. d. R. schon mit dem Versicherungsantrag im Kleingedruckten zugestimmt wird. Solche Einwilligungen betreffen ausschliesslich die Erlaubnis für die erforderliche Verarbeitung von Daten während des normalen ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes bei der vor der Unterschrift ausgewählten Versicherung. Nichts anderes. Rein gar nichts anderes.
Es geht hier stattdessen um ersichtlich eine besondere und gesonderte Einwilligung dazu, dass die Daten des Versicherten bei einem Verkauf des Versicherungsunternehmens an einen anderen Dritten, einen fremden (!) Konzern offenbart bzw. an diesen übergeben werden dürfen.
Möglichst alle nichtigen Kaufverträge der letzten Jahre sollen so entlarvt werden. Umso mehr Menschen wird es – auch materiell - nutzen und umso mehr wird die Offenbarung der Konzerne zu ihrer eigenen, zur Apokalypse im anderen Sinne des Wortes. Und umso grösser wird die Neigung werden, bestehenden Regelungen und anderem zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Es deutet vieles darauf hin, dass es keine andere Möglichkeit gibt, um dem sonst wirksam Einhalt zu gebieten. ...
Aber, wie schon gesagt, Millionen von Menschen haben es hier nun selbst in der Hand. Und zwar auch diejenigen, die unter den bisherigen Umständen keine Chance hatten, erfolgreich gegen solche Übermächte anzugehen. ...
Jeder für sich und insgesamt alle für alle, so könnte das tatsächlich funktionieren. ...
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Weitere Informationen finden sich in wenigen Tagen auf dieser Homepage. ...
Es ist auch geplant, in der (alten) Rubrik "Aktuell und Wichtig" werktäglich über aktuelle Entwicklungen etc. zu berichten. ... Das voraussichtlich ab Mitte Dezember.
Medien, die über diese Homepage hier berichten, werden gebeten, die Quelle der erstmals bekanntgewordenen Entlarvungen mit dieser Webadresse zu benennen sowie ein Belegexemplar der Veröffentlichung per Email an die genannte Adresse zu senden. Auf das Urheberrecht wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Rückfragen bzw. Auskünfte steht der Verfasser allen Betroffenen und Interessierten gerne zur Verfügung (siehe Rubrik "Kontakt").
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Schon jetzt sind weitere (längere) Erläuterungen zu ausgewählten wichtigen Punkten unter "Aktuell und Wichtig" (siehe die verlinkte alte, erste Startseite) zu finden - etwa zur von diesen Konzernen für Millionen so geschaffenen "Scheinwelt".