Referenzen zur "Sache"

Siehe zuvor auch die Vorbemerkungen auf dem Deckblatt zu den Referenzen und den "Nicht"-Referenzen . . .

 

Bund der Versicherten

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) ist Deutschlands grösste Verbraucherschutzorganisation für Versicherte mit mehr als 50.000 Mitgliedern (Website: www.bundderversicherten.de).

Die folgende PDF-Datei enthält einen Auszug der Stellungnahme des BdV und meine letzte eMail vor dieser. Der Auszug umfasst den vollständigen ersten Teil der Stellungnahme, aus dem zu entnehmen ist, dass meine Auffassung grundsätzlich geteilt wird. Die weiteren Ausführungen dort betreffen dann lediglich noch einige wenige Anmerkungen zu einzelnen Teil-Aspekten der "Sache", die aufgrund der Besonderheiten hier jedoch nicht entscheidend sind oder auf einem Missverständnis beruhen und deshalb derzeit Gegenstand einer Klarstellung bzw. eines laufenden Schriftverkehrs sind (und daher noch nicht veröffentlicht werden), was selbstverständlich jedoch nichts an der grundsätzlichen Zustimmung des BdV zu meiner Sach- und Rechtsauffassung ändert. Zur Ansicht und/oder zum Herunterladen der genannten eMails für private Zwecke bitte das Folgende anklicken

Referenz Bund der Versicherten.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]

Eine Besonderheit ist insbesondere – u. a. neben der im Zusammenhang mit den Rund-Schreiben der Allianz und der DKV an alle von den nichtigen Datentransaktionen betroffenen Versicherten erläuterten offenkundigen Tatsache, dass diese mit diesen selbst noch Jahre danach nicht nur nicht entsprechend vollständig informiert, sondern gar bewusst getäuscht werden – dass in Kontinentaleuropa bei der Veräusserung von Versicherungs-gesellschaften, im Gegensatz zum regelmässigen Verfahren bei Arztpraxen, die andere bei einem Firmenverkauf mögliche Grundvariante fast ausnahmslos Anwendung findet:

Nämlich der Kauf der Geschäftsanteile der Gesellschaft – ein sogenannter Share-Deal –, also der Firma als solcher und nicht der Kauf von deren Vermögensgegenständen – sprich: kein Asset-Deal – oder anders gesagt: Nicht der Kauf vor allem der Versicherten oder Patienten, bzw. genauer formuliert natürlich, der Geschäftsbeziehungen zu ihnen. Ohne an dieser Stelle näher darauf eingehen zu wollen (das geschieht (auch noch) in "
Die (hier) fatalen "Share-Deals" - zu deren mehrfacher Unmöglichkeit", ausserdem werden es nun Kenner der Homepage spätestens nach Lektüre der (alten) "Scheinwelt" ohnedies bereits mehr als nur erahnen; siehe auch vorab den ersten Text im "Tagebuch ..."), soll aber doch das zusammengefasste Ergebnis dessen – weil es ebenfalls gewaltig ist – erwähnt werden:

Unter der Geltung des § 203 StGB ist dieser bei Versicherungen hierzulande übliche Share-Deal gleich aus verschiedenen Gründen juristisch nur in einer von der Wirklichkeit dieser Welt gänzlich abgehobenen Theorie möglich, praktisch jedoch undurchführbar, weil die rechtfertigenden Voraussetzungen dafür nicht zu erbringen sind. Das bedeutet in der Tat nicht weniger, als dass deshalb so gut wie alle Veräusserungen von Versicherungsunter-nehmen der letzten Jahre und Jahrzehnte (wenn es sich nicht ohnehin um einen der wenigen Fälle von reinen Sachversicherungsgesellschaften handelt) und die in diesem Zusammenhang erfolgten Transaktionen der medizinischen Daten zwingend nichtig sind und das von Anfang an und unheilbar.

Noch lange nicht am Ende, wird es also trotzdem bereits jetzt immer grotesker und verheerender, wo doch schon der Anfang kaum glaublich war, sich jedenfalls zunächst scheinbar so las oder anhörte. Jedoch ...

 

Dr. Werner Rügemer

Dr. Werner Rügemer ist Publizist und Berater, sowie Vorsitzender des Vorstands der Bürger- und Menschenrechtsorganisation "Business Crime Control".

Als Experte für Wirtschaftsverbrechen wurde Dr. Rügemer in diesem Jahr etwa in einer ZDF-Dokumentation aus allseits bekanntem Anlass zur "Fluchtburg Liechtenstein" befragt.

Homepage:
www.werner-ruegemer.de

Seine Mail zur Ansicht und/oder zum Herunterladen für den privaten Gebrauch ist in folgender PDF-Datei enthalten (bei meiner dort angefügten Mail an ihn hat bei der Rückübertragung offensichtlich die Formatierung etwas gelitten):

Referenz Dr. Rügemer.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]

 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)

Die nächste Referenz stammt von einer Datenschutzaufsichtsbehörde und zwar von dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) höchstselbst.

Website:
www.datenschutzzentrum.de

Diese Landesbehörde wurde von mir direkt per eMail informiert, weil sie im Bereich des Datenschutzes bei Versicherungen eine besondere Rolle spielt.

Die Stellungnahme ist über die positive Beurteilung der dargestellten Sach- und Rechtslage hinaus, allerdings u. a. wegen einer auf mich persönlich gemünzten Aussage überaus bemerkenswert ... Und es zeigt sich hier wiederum die enge Verbindung zwischen der "Sache", dem "Persönlichen" (mit mir nur als einem kleinen, aber repräsentativen Betroffenem) und den "Ehrenwerten" ... Und insbesondere im Zusammenhang mit den "Nicht"-Referenzen (s. v. a. gleich unten) das herrschende Interesse bzw. die offensichtliche Unsouveränität beim Umgang mit dem eigenen jahrzehntelangen umfassenden und geradezu peinlichen fachlichen Versagen ...

Es bedarf auch deshalb also einiger zusätzlicher Worte der Erläuterung.

Diese versuche ich gerade zu finden und werde sie zusammen mit dem vollständigen Mail-Schriftverkehr mit dem ULD (sorry, ich bin momentan eh leicht eingeschränkt und dann zusätzlich so etwas ..), in dieser Rubrik an dieser Stelle veröffentlichen.

Der November war nicht mein Monat (mehr ...) und der Dezember schon gar nicht, aber nun ist es hoffentlich endlich bald soweit, mit bzw. gleich nach den ""Nicht"-Referenzen".

Was es aus mehreren wichtigen Gründen zum ULD detailliert zu sagen gibt:

 ..... wird fortgesetzt .....