Zu privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen und § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB

 

031207 Zwischenstand und Ausblick .. sowie zu Tatsachen und Meinungen ..

Es ist – zum (noch) besseren Verständnis - an der Zeit, ein gewisses Fazit zu ziehen, sowie näher auf die Vorhaben der nächsten Wochen einzugehen. Diese werden aus mehreren Gründen entscheidende sein.

Von den angekündigten längeren Texten, fehlen noch der zweite Teil zum impliziten Geständnis der Allianz (
der erste Teil ... mehr ...), sowie zum Gebaren der DKV bei deren "Infopost" an die Versicherten. Mit dem eigentlich noch dreisteren Vorgehen der DKV ist dann die grundsätzliche Darstellung ausgewählter Fakten im ersten Akt erst einmal abgeschlossen. Die Leser können sich danach schon relativ ausführlich über die "Sache" bzw. das Verfahren der genannten Konzerne mit den Versicherten – auch anhand von Ansichten bzw. Downloads der entsprechenden Rund-Schreiben - zu deren fehlender, aber zwingend erforderlichen Einwilligung für die Übertragung ihrer besonders geschützten intimsten Daten an die "Käufer" informieren. Bevor darauf eingegangen wird, wie es dann weitergeht, zu bisher jedoch erst noch das:

Bedauerlicherweise kam es zuweilen zu kleinen zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung von Beiträgen. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens meinen gesundheitlichen Zustand, der die Kalkulation des Fortschritts manchesmal kurzfristig über den Haufen warf. ...

Zum anderen hat die schon thematisierte Bevorzugung deutlicher Worte auch bei der Darstellung der Fakten – weil eben nur sie dieser "Sache" insgesamt angemessen sind – eine geflissentlich zu beachtende Folge, wenn sie nicht zu einem schlagartig zurückkehrenden Bumerang werden soll. Es geht dabei zusammenfassend um die juristische Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und dort sogenannten Werturteilen, also z. B. insbesondere persönlichen Einschätzungen oder (reinen) Meinungsäusserungen.

Tatsachenbehauptungen sind in ihrem (objektiven) Wahrheitsgehalt nachprüfbar und sollten besser der Realität entsprechen, ansonsten kann es – materiell und immateriell – bitter werden, falls ein davon sich betroffen Fühlender rechtlich dagegen vorgeht. Eine Tatsachenbehauptung ist etwa, wenn ich sage und schreibe, dass die genannten Konzerne von mir nicht die notwendige Einwilligung zur Übertragung der besonders geschützten Daten haben und diese deshalb schlicht unmöglich vorlegen können; eine weitere ist z. B., dass sie mich auch niemals über das entscheidende juristische Erfordernis der Einwilligung informiert haben. ...

Wer würde im übrigen besser wissen als die Daten-Dealer und ihre Berater etc. was Sache ist, und dass es deshalb derzeit angesichts der Unappetitlichkeit der Daten-Deals weit bekömmlicher ist, unbeirrt und beharrlich auf der dritten Stufe (..) zu verharren ? Denn: Von einem Teil der Akteure und anderen Beteiligten weiss ich sicher, dass sie die Homepage genau im Auge haben und dennoch schon seit einiger Zeit offenkundig der Versuchung widerstanden zuzugreifen. Dieser Satz enthält auch eine Tatsachenbehauptung und zur Information, bevor jemand bemerkenswerterweise völlig die Nerven verliert und doch noch schwach werden sollte: Ich kann auch die gegebenenfalls beweisen.

Theoretisch könnten die Konzerne eine entsprechende Einwilligung ja ganz leicht und schnell vorlegen und ich müsste in diesem Fall in gefährlich gebückter Haltung praktisch vollständig und sofort einpacken. Mein Vortrag wäre mit nur einem Volltreffer ein für allemal erledigt. Und nicht nur der, einen solchen Elfmeter hätten sie in dieser für die Finanzbranche mehrfach verheerenden "Sache" gewiss schon längst nicht ungenutzt lassen, die erforderlichen Ressourcen (..) besitzen gerade diese Konzerne schliesslich darüberhinaus auch noch überreichlich. Jedoch, wie gesagt, wenn sie denn welche vorlegen könnten.

Man muss also sehr genau aufpassen, dass hier keine Fehler gemacht und bei der Beschreibung nichts durcheinander gebracht wird. Das umso mehr, je gravierender die Folgen für die davon betroffenen Konzerne sind, sowie je deutlicher die Worte. Es dürfte ohnehin bei kaum jemandem ein Zweifel bestehen, dass ich hier inzwischen sehr genau von den Akteuren der Daten-Deals inklusive involvierter Ehrenwerter (dazu mehr bei ...) beobachtet werde und sie allerspätestens jetzt - nach der Veröffentlichung der Homepage - mit all ihren mächtigen Ressourcen auch zukünftig versuchen würden, mich mit juristischen Mitteln sehr schnell abzuschalten, wenn ich auch nur einen wesentlichen Fehler mache und sie den nennenswerten Hauch einer Chance sehen.

Es dürfte nachvollziehbar geworden sein, dass sich das - bei Prognosen manchmal noch nicht im Detail vorherzusehen - auf den Zeitbedarf negativ auswirkt. Weil ich mich hier aber nicht mit juristischen Mitteln – ebenfalls bildlich und zu den Folgen noch relativ zurückhaltend beschrieben – ruhigstellen lassen will, da ich noch einiges zu berichten habe und das veröffentlichen möchte, sind schon deshalb Verzögerungen auch zukünftig nicht auszuschliessen.

Zum Ausblick: Um die Grundlagen zur Beurteilung der "Sache" zu verbreitern und zu vervollständigen, sollen also nun zunächst die beiden oben angesprochenen längeren Texte zur
Allianz und zur DKV fertiggestellt werden. Das wird bis zum Ende dieser Woche abgeschlossen sein - versprochen.

Neben den Ausführungen zur Allianz möchte ich schon jetzt insbesondere auf die Erläuterungen zum etwas anderen, letztlich aber ähnlichen und doch noch vergleichsweise unverfrorenerem Vorgehen der DKV in deren "Infopost" mit den Versicherten zur nichtigen Transaktion der Daten bzw. des Unternehmensverkaufs. Darin ist auch zu lesen, warum und wie offenkundig hoch beachtlicherweise nicht einmal mehr "Star"-Anwälten etwas einfällt - ausser sich zur unabdingbaren aber dummerweise fehlenden Einwilligung tot zu stellen ...
mehr ... 

Nachdem dann eine relative breite Basis vorliegt, werden bis auf weiteres werktäglich die notwendig kürzeren Kommentierungen bzw. Erläuterungen zu aktuellen Geschehnissen oder anderen noch wichtigen grundsätzlichen Fragen erscheinen.

Ich habe es gestern auf der Startseite unten angesprochen: Der Beitrag zur "Scheinwelt" (
mehr ...) liegt mir aus verschiedenen Gründen irgendwie besonders am Herzen, weil er etwa nach dem ersten kurzen und langen Überblick zur "Apokalypse I" einiges besonders Wichtige ausführlicher und pointierter anspricht. Wer ihn noch nicht oder noch nicht ganz gelesen hat, dem sei er hiermit empfohlen.