111107: Theorie .. und die Allianz (1)-Geständnis und Täuschungen (I)
Die Nutzung der Homepage nimmt schon in der kurzen Zeit ihrer Veröffentlichung erfreulicherweise immer mehr zu. Wenn ich es richtig sehe, gibt es zwei grundsätzliche Punkte, auf die ich am Beginn der ersten beiden Beiträge in dieser Rubrik jeweils eingehen möchte:
Zunächst ist trotz allen Bemühens, auf der Homepage nicht in den Stil eines juristischen Gutachtens zu verfallen bzw. das Geschehen nicht zu trocken zu beschreiben, für manchen Leser die Darstellung vielleicht dennoch irgendwie zu theoretisch bzw. stellenweise bisher zu unkonkret. Auch insofern etwa, dass die nationale und internationale Finanzprominenz zwar ausdrücklich beim Namen genannt wird, aber über meine Aussage hinaus, noch keine Belege vorgelegt wurden.
Nun ist es ja hier – wie erläutert - gerade eine der Besonderheiten, dass die Konzerne in der Pflicht sind, sie den Beweis der Rechtfertigung für die Datenübergabe erbringen müssen bzw. dass ich selbst eine fehlende Einwilligung notwendig eben nicht dokumentieren kann.
Und dennoch geht es konkreter, denn einige Daten-Dealer haben, natürlich unfreiwillig und sozusagen implizit, Jahre nach der Tat diese eingestanden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Allianz, deren Gebaren deshalb und auch für spätere weitere Erläuterungen jetzt betrachtet werden soll (ein weiteres die DKV ... mehr dazu ...).
Die Rede ist von einem Rund-Schreiben aus dem "November 2002", dort bezeichnet als "Infopost", mit dem acht (!) Jahre nach dem Erwerb der Vereinte Versicherung von der Schweizer Rück die Versicherten vom Anfang des Briefes an, bis zu dessen Ende mehrfach getäuscht werden und mit dem nach allem letztlich eingeräumt wird, dass man dort eklatant rechtswidrig im Besitz meiner Daten ist bzw. insgesamt einen nichtigen Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen hat.
Denn in dem Rund-Schreiben ist zwar von einigem, allerdings - angesichts der besonderen Regelungen zur Schweigepflicht freundlich formuliert - nur von Unwesentlichem sowie Entlarvendem die Rede. Mit keinem Wort wird auf das in diesem Zusammenhang einzig Entscheidende, nämlich die erforderliche Einwilligung der Versicherten für die Übertragung ihrer Daten vom Schweizer Rück- in den Allianz-Konzern eingegangen. Wie auch, es gibt sie schlicht nicht. Und: Es wäre gewissermassen unternehmerischer Selbstmord, also schweigt man penetrant dazu und stattdessen ...
Ausserdem nicht nur übrigens: Nicht nur ich, sondern offenbar alle Versicherten wurden durch diese "Infopost" das erste Mal überhaupt von einem der daran beteiligten Akteure über die Tatsache der Veräusserung der Vereinte an die Allianz informiert !
Das Rund-Schreiben kann in der (alten) Rubrik "Downloads" angesehen und/oder als PDF-Datei für den privaten Gebrauch heruntergeladen werden.
Dieses Dokument wird detaillierter im übernächsten Beitrag in dieser Rubrik erläutert, der zweite grundsätzliche Punkt brennt mir zuvor noch zu sehr unter den Nägeln.
Aufmerksame Leser der bisherigen Texte dürften jedoch bei der Lektüre bereits vorab wohl nicht nur die Taktik der Allianz erkennen: Beginnend mit der auffallend ungenau (und ohne Verweis) formulierten Einleitung, "die Vereinte Krankenversicherung AG gehört nunmehr seit einigen Jahren zur Allianz Gruppe", die just gleich den entscheidenden Punkt als unwesentlich erscheinen zu lassen versucht, bis hin zum abschliessenden Absatz, in dem um die Einwilligung zu einer neuen Klausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebeten wird.
Wir wissen aus "Apokalypse I - Lang", dass eine solche Einwilligung nach dem BDSG das Problem der Erfordernis einer ersichtlich und gesonderten Einwilligung für die Übertragung der Daten beim Verkauf von der Schweizer Rück zur Allianz, von einem Konzern in einen fremden anderen, niemals lösen kann, die Nichtigkeit der Transaktion also nicht beseitigen würde.
Ganz zu schweigen davon, dass sie geschlagene acht Jahre zu spät käme. Bezeichnend und entlarvend ist aber, wie hier der jetzige Anlass für eine geänderte Datenschutzklausel, die selbst für das BDSG ebenfalls um acht Jahre zu spät kommt, begründet wird: Nicht, um nach all der Zeit nun wenigstens insgesamt den Vorschriften des (subsidiären, siehe § 1 Abs. 3) BDSG zu genügen, sondern "damit wir Sie künftig umfassender über die Serviceangebote der Allianz beraten können". Das ist mehr als dreist, das ist eine schier unglaubliche Verdummung der Versicherten und es liessen sich leicht noch deutlichere, der Sache jedoch dennoch angemessene Formulierungen finden. ... Wie gesagt, bald mehr dazu.
Aber ich kann nicht widerstehen, schon hier noch auf folgende Skurrilität hinzuweisen: Bereits allein die Tatsache, dass mir nach alledem die Vereinte mit dem neuen Eigentümer Allianz dieses Schreiben schickt, belegt die Verletzung der Schweigepflicht mit all den gewaltigen Konsequenzen: Die Allianz darf in diesem Zusammenhang nicht einmal meinen Namen, noch meine Adresse kennen, die Allianz darf auch nicht wissen, wo ich privat krankenversichert bin, vor allem darf sie keinen Zugriff auf meine medizinischen Daten haben.
Denn die notwendige und unstrittige Voraussetzung dafür ist eben eine Rechtfertigung bzw. (einzig entscheidend) meine Einwilligung dafür, die die Schweizer Rück als Alteigentümer zwingend vor der Transaktion der Daten in den Allianz-Konzern (!) hätte einholen müssen. Und weil sie diese Einwilligung nicht haben und die am Verkauf Beteiligten das wissen (müssen), genau deshalb lügen sie in dieser "Infopost" und täuschen noch acht Jahre danach derart und gleich mehrfach die Versicherten und gaukeln ihnen vor: Alles hat so seine Richtigkeit, genau so wie wir das gemacht haben und auch so wie wir das vorhaben. ...
Dabei hat die Allianz gegenüber den davon Betroffenen, den in ihren Grundrechten verletzten Versicherten etc., keine durchsetzbaren Ansprüche bzw. ist so rechtlos, wie man es überhaupt nur sein kann und zwar seit dem Erwerb der Vereinte im Jahr 1994, von Anfang an und das unheilbar !
Mehr in Kürze ab dem übernächsten Beitrag ... Hier geht´s direkt zum zweiten Teil zur Allianz ...
P. S.: Jetzt ist der Text doch etwas länger als geplant geworden, aber ich gelobe Besserung.